Infos für Einsatzstellen in Berlin
Danke für Ihr Interesse am Freiwilligen Sozialen Jahr im politischen Leben (FSJ Politik) in Berlin.
Die allgemeinen Rahmenbedingungen für den Freiwilligendienst sind im "Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten" vom 26.05.2008 geregelt. Ein an Lernzielen orientierter Dienst wird für junge Menschen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben durch das BFSFJ gefördert, wenn u.a. die pädagogische Begleitung durch einen Bildungsträger - mindestens 25 Seminartage bei 12 Monaten Jugendfreiwilligendienst - und die fachliche Anleitung durch die Einsatzstelle gewährleistet sind. Diese und andere Bedingungen (Urlaubsanspruch etc.) sind dort beschrieben. Darüber hinaus müssen die Einsatzstellen wissen:
Welche Kosten entstehen?
Die Einsatzstellen zahlen die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung, leisten die Anmeldung bei der Krankenkasse sowie bei der Berufsgenossenschaft und zahlen den Freiwilligen ein Taschengeld mit Verpflegungspauschale in Höhe von 300 €. An den Träger ist eine Umlage zu entrichten.
Sich möchten Einsatzstelle werden?
Um Einsatzstelle für das Freiwillige Soziale Jahr im politischen Leben werden zu können, reichen Sie bitte den ausgefüllten "Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle" mit Informationsmaterial (falls vorhanden) zu Ihrer Einrichtung bei uns ein. Suchen Sie das direkte Gespräch mit uns, Kontaktdaten siehe unten.
ijgd – LV Berlin e.V.
Referat FSJ Politik
Glogauer Str. 21
10999 Berlin
Fragen zum FSJ Politik und zur Bewerbung beantwortet Ihnen:
Matthias Pletsch
Tel: 030-612 03 13 42
Fax: 030-612 03 13 38