Berliner Erklärung zum FSJ
100 Träger des FSJ kamen am 21. und 22. Juni 2010 in Berlin zusammen, um miteinander Entwicklungsfragen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) vor dem Hintergrund dynamischer Wandlungsprozesse zu diskutieren: die Debatte um Wehr- und Zivildienst, die demographische Entwicklung, das politische Bekenntnis zur „Bildungsrepublik Deutschland“, die Forderungen nach Integration und Teilhabe benachteiligter Zielgruppen.
In der Berliner Erklärung - die auch von ijgd unterschrieben wurde - forderten die Teilnehmer/innen klare Perspektiven für das FSJ. Denn, so Martin Schulze, Sprecher des Bundesarbeitskreises FSJ: „Während die Träger Angebote zur Ausweitung des FSJ auf 60.000 Plätze, zur Integration neuer Zielgruppen und zur inhaltlichen Weiterentwicklung unterbreiten, fehlt aktuell von politischer Seite eine konkrete Vision zur zukünftigen Ausgestaltung.“
Berliner Erklärung
Das Freiwillige Soziale Jahr:
Herausforderungen und Perspektiven im Kontext des gesellschaftlichen Wandels
Die jugendpolitische Bedeutung des Freiwilligen Sozialen Jahres FSJ sowie die Folgen der demografischen Entwicklung, der gesellschaftspolitischen Umbrüche und der neuen
Freiwilligendienstformen standen im Mittelpunkt der diesjährigen FSJ-Jahrestagung, die vom Bundesarbeitskreis FSJ veranstaltet wurde. Der Ausbau des Freiwilligen Sozialen Jahres ist eine Option, um zukünftigen gesellschaftlichen Herausforderungen zu begegnen; der Jugendfreiwilligendienst besitzt dabei aber einen besonderen Eigen-Sinn. Das FSJ bietet jungen Menschen, die ein Engagement- und Betätigungsfeld zwischen Schule und beruflicher oder akademischer Ausbildung suchen, eine attraktive Chance. Es ist zugleich eine Reaktion auf Bedürfnisse von gemeinwohlorientierten Einrichtungen, die junge Menschen mit Berufswegen in sozialen, kulturellen oder sportlichen Bereichen vertraut machen möchten. Das soziale Bildungs- und Orientierungsjahr mit stark persönlichkeitsbildendem Charakter bietet den jungen Erwachsenen die Möglichkeit, ihre
sozialen, interkulturellen und berufsrelevanten Kompetenzen weiter zu entwickeln und
Engagementverhalten zu verinnerlichen. Das Freiwillige Soziale Jahr ist ein Bildungsprogramm, das methodisch auf informellem und non-formalem Lernen basiert. Diese Formen des Lernens müssen neben dem formalen Lernen in Schulen, Hochschulen und im dualen Ausbildungssystem stärker gesellschaftlich anerkannt und berücksichtigt werden.
Wir fordern von der Bundesregierung Unterstützung!
1. Alle interessierten jungen Menschen sollen sich in einem Freiwilligendienst engagieren können. Die Bundesregierung hat angekündigt, die dafür notwendigen förderpolitischen Voraussetzungen zu schaffen. Die Träger fordern eine deutlich erhöhte Pauschale und die Förderung aller besetzten Plätze im Freiwilligen Sozialen Jahr. Ein mutiger Ausbau des FSJ auf 60.000 Freiwillige ist von den Trägern und den Einsatzstellen gewollt und wird von vielen jungen Menschen gefordert. Wir erwarten hierzu grundlegende politische Signale der Bundesregierung.
2. Das FSJ ist ein Angebot für alle jungen Menschen, unabhängig von ihrem Schulabschluss oder ihrer Herkunft. Die FSJ-Träger geben auch jungen Menschen mit besonderen Förderbedarfen durch das FSJ eine Perspektive und sind hier zu weiteren Anstrengungen gerne bereit. Dies erfordert einen Ausbau der pädagogischen Begleitung bei Trägern wie Einsatzstellen, die eine zielgruppenspezifische Erhöhung der Förderung für benachteiligte Jugendliche voraussetzt. Berufliche Anschlussperspektiven, insbesondere im sozialen Bereich, müssen deutlich verbessert werden. Leistungen im FSJ sind nicht auf Hartz IV anzurechnen.
3. Befreiung des FSJ von der Umsatzsteuer. Die mit Einführung des neuen Jugendfreiwilligengesetzes gefundene Regelung in Bezug auf die Umsatzsteuer hat nicht die beabsichtigte Wirkung erzielt. Notwendig ist eine Umsatzsteuerbefreiung, welche die Gesamtverantwortung der Träger wieder stärkt und Einsatzstellen und Träger beim Bürokratieaufwand entlastet.
4. Zentral für den Erfolg des Freiwilligen Sozialen Jahres ist das Zusammenspiel von Freiwilligen, Einsatzstellen und Trägern. Die Träger besitzen die Gesamtverantwortung für die Durchführung und sichern die Einhaltung der Qualitätsstandards. Das durch Vertragsabschlüsse nach §11,2 JFDG geschwächte Trägerprinzip ist in der alten Form wiederherzustellen.
5. Anerkennungskultur stärken! Monetäre und nicht monetäre Anreize sowie ein Nachteilsausgleich erhöhen Attraktivität und gesellschaftliche/öffentliche Anerkennung des FSJ. Wir fordern für FSJ-Freiwillige während des FSJ die Ausgabe eines „Freiwilligendienst-Ausweises“, der zu Preisnachlässen z. B. beim Erwerb einer BahnCard, bei der Nutzung aller öffentlicher Verkehrsmittel und bei der Nutzung öffentlicher Angebote wie Theater, Museen, Bäder und Konzerte berechtigt. Nach Beendigung des FSJ sollte es für ehemalige Freiwillige den bevorzugten Zugang/einen Bonus für Universität und Berufsausbildung, die Anerkennung als Praktikum bei einschlägigen Ausbildungsgängen geben. Auch die Ausstattung mit einem Bildungsgutschein, den die Freiwilligen nach ihrer Wahl bei einem Bildungsträger (z. B. Universitäten oder VHS) einlösen können ist wünschenswert.
6. Der Ausbau des FSJ ist gemeinsames Anliegen von Bundesregierung und Trägern. Notwendig ist eine gemeinsame zielgruppendifferenzierte Öffentlichkeitskampagne.
7. Die Verkürzung oder der mögliche Wegfall des Zivildienstes machen den Strukturwandel von den Pflicht- hin zu den Freiwilligendiensten deutlich. Dieser Prozess muss intensiv begleitet werden. Frei werdende Zivildienstmittel sollen für den Ausbau des FSJ genutzt werden.
8. Jugendfreiwilligendienste sind ein Projekt der Zivilgesellschaft. Eine zunehmende staatliche Steuerung oder ein staatlich gelenkter, öffentlich-rechtlich organisierter Freiwilligendienst werden ebenso abgelehnt wie ein soziales Pflichtjahr. Die Träger des FSJ müssen bei der Weiterentwicklung eine zentrale Position einnehmen.
9. Ein Freiwilligendienstestatusgesetz muss die besonderen Belange junger Menschen berücksichtigen. Die Bundesregierung strebt ein FDStG an. Die Teilnehmenden der FSJ-Jahrestagung begrüßen im Grundsatz diese Absicht unter der Voraussetzung, dass auf die besonderen Belange junger Menschen ein besonderes Augenmerk gelegt wird. Vor allem muss das FSJ durch ein mögliches FDStG gestärkt werden. Für alle jungen Menschen bis 27 Jahre müssen die jugendgerechten spezifischen Regelungen eines FSJ gelten. Sollte sich ein spezifischer Regelungsrahmen für Jugendfreiwilligendienste im FDStG nicht durchsetzen lassen, verfehlt die Gesetzesinitiative eines ihrer zentralen Ziele. Zudem müssen Freiwilligendienste hinsichtlich der Dauer von anderen Formen bürgerschaftlichen Engagements abgegrenzt werden. Zu den Mindeststandards für Jugendfreiwilligendienste gehörten in der Regel eine Wochenarbeitszeit von mindestens 30 Stunden, 6 Monate Dauer sowie 25 Bildungstage im Jahr. Die Stärkung des Trägerprinzips und die Arbeitsmarktneutralität sind sicherzustellen. Eine Überregulierung von Freiwilligendiensten ist zu vermeiden.