Der Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) wird oft als Ersatz für den ab dem 1. Juli 2011 "pausierenden" Zivildienst gesehen. Doch der BFD ist mehr: Er ist generations- und geschlechtsübergreifend angelegt.
Männer und Frauen ab dem 16. Lebensjahr engagieren sich - nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht - beim BFD für einen Zeitraum zwischen sechs und 24 Monaten in sozialen, kulturellen, ökologischen oder anderen gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern. Eine Altersobergrenze gibt es im BFD nicht. Die Freiwilligen sind sozialversichert und werden professionell begleitet.
Während eines BFD können Freiwillige einserseits wertvolle Lebenserfahrungen sammeln. Andererseits profitieren Einsatzstellen von der Unterstützung, durch die die tägliche Arbeit neue Impulse erhalten kann.
Im BFD gibt es
- ein monatliches Taschengeld,
- im Einzelfall Verpflegung bzw. einen entsprechenden Ausgleich,
- und in Einzelfällen einen Unterkunftszuschuss,
- 26 Tage Urlaub,
- zum Abschluss des Freiwilligendienstes ein Zeugnis über das geleistete Freiwilligenjahr.
