Acht Klagen an die Verfassung
"Die Heimat erkennt man an den bunten Fähnchen der Verfassungsklagen"
Von Martin Bettermann
Die letzte Nacht hat mich mit folgendem Satz in den Tag geschickt: "Die Heimat erkennt man an den bunten Fähnchen der Verfassungsklagen".
Ich weiß nicht, was ich vorher geträumt habe. Ich habe keine Ahnung. Es lag mir kein Stein auf der Brust wie nach manchen angst- und klagevollen Nächten, noch flatterten die Vögel der Lebensfreude von Fähnchen zu Fähnchen. Es herrschte morgendliche Leere im Gemüt um dieses Ungetüm von Satz. Nachdem ich mit ihm zusammen gefrühstückt hatte, erschien er mir schon vertrauter. Die roten Fähnchen erzeugten ein beschwingendes Gefühl. Woher mag das kommen?
Unter dem Brötchenkorb lugt eine Zeitung hervor. Da lese ich von dem Antrag des CDU-Parteitags, in unser Grundgesetz den Grundsatz "Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch" aufzunehmen. Das ist doch aber mal prima! Was immer die Parteifreunde damit bezwecken wollen, gehen wir doch einmal davon aus, dass sie etwas anderes, etwas gutes damit erreichen. Zum Beispiel einen Zusatz zum Artikel 22 in dieser Art:
"Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch. Worte und Satzzeichen sind im Rahmen der Gesetze und Vorschriften fantasievoll einzusetzen. Unverständliche Formulierungen sind zu unterlassen und unnötige Wortwiederholungen zu vermeiden. Alle Äußerungen, insbesondere von staatlicher Seite sind klar, einfach und unmissverständlich zu gestalten und haben gleichzeitig gehobenen Ansprüchen an Ausdruck und Stil zu genügen."
Nach dieser Grundgesetzänderung rechne ich mit einer Unmenge von Verfassungsklagen, die heiteren Sinnes auf rote, schwarze und goldene Stofffetzen geschrieben, ein lustig flatterndes Band eben jener bunten Fähnchen vom Funtsee bis zur Greifswalder Oie ergeben. Auf einmal kann man nicht mehr so ohne weiteres "in 10 Minuten in den Hauptbahnhof einsteigen" ohne sich eine Verfassungsklage an den Hals zu holen. Der Großteil aller Antragsformulare nach SGB soundso landet in Karlsruhe unter den wachsamen Augen der Verfassungsrichter Bastian Sick und Max Goldt. Das Grundgesetz wäre in seinem 60. Jahr weniger Zustandsbeschreibung als Idealverkündung unserer Republik und mit seinen kultivierten Instrumenten des Wider- und des Einspruchs ein gutes Mittel, einen des Redens werten Flecken Erde in der Mitte Europas zu schaffen.
Die Verfassung würde noch weitere Verbesserungen vertragen:
"Der Himmel über der Bundesrepublik ist blau. Die Luft in ihr ist sauber. Näheres regeln die einschlägigen Gesetze." Das gäbe Klagen über Klagen, über die wir uns heute schon freuen dürften.
Zurück zur Sprache. Sie ist Kulturgut und damit Ländersache. Nix mit Grundgesetz! Also erst einmal Föderalismusreform, danach Anschluss von Baden-Württemberg an die Bundesrepublik, dann können wir weiter sehen.
Bis dahin sollte sich das Deutsche vom Türkischen mehr angeeignet haben als nur Döner und Kiosk. Hörst du weg, wenn guckst du hier.
Deutsch hat noch viel zu lernen und kann doch schon soviel. Hier ein Beispiel von Ernst Jandl:
Sprecher: Mann zwei, Mann eins, abwechselnd.
Thema: eskalierende gegenseitige Vorstellung zweier Akademiker.
m2 du sein gut sprechen
du haben denkenkraft
du wortengewalt
m1 ich sein ein professor
was du sein?
m2 ich sein ein kunstler
was du sein?
m1 ich sein ein universitäten professor
was du sein?
m2 ich sein ein groß kunstler
was du sein?
m1 ich sein ein universitäten professor
von geschichten
was du sein?
m2 ich sein ein groß deutschen und inder
national kunstler
was du sein?
m1 ich sein ein universitäten professor
kapazität von den geschichten
was du sein?
m2 ich sein ein groß deutschen und inder
national nobel preisen kunstler
was du sein?
m1 ich sein ein nobel preisen universitäten
professor kapazität von den deutschen
geschichten
ich sein ein nobel preisen
m1 ich und du sein ein nobel preisen
m2 herren kollegen
m1 herren kollegen
m2 ich und du sein ein nobel preisen
m1 ich und du sein ein herren kollegen
www.landtag-mv: Am 30. April 1993 verabschiedete die Verfassungskommission des Landtages nach mehr als dreijähriger Arbeit seit ihrer konstituierenden Sitzung am 31. Januar 1991 den Entwurf der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern.