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INTERNATIONALE JUGENDGEMEINSCHAFTDIENSTE IJGD

Finanzielles

Was kostet weltwärts?

Die Teilnahme an weltwärts ist für den/die Teilnehmer_in größtenteils kostenfrei (siehe auch Punkt 7 der Teilnahmebedingungen).

Von dem/der Teilnehmer_in wird jedoch laut weltwärts- Richtlinie ausdrücklich erwartet einen Förderkreis aufzubauen. Der/die Teilnehmer_in ist dazu angehalten schon während der Vorbereitungsphase Spenden für die weltwärts- Programmdurchführung zu akquirieren, zum Beispiel durch Informationsveranstaltungen, dem Verfassen von Spendenaufrufen, etc. Der/die Teilnehmer_in sollte pro Freiwilligenmonat bis zu 150€ (maximal) spenden.

Das BMZ stellt im Rahmen des weltwärts-Programms der Entsendeorganisation für jede_n Teilnehmer_in pro Monat bis zu 580 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag deckt 75% der anfallenden Kosten und ist für Anreise, Unterkunft und Verpflegung, pädagogische Begleitung (in Deutschland und im Ausland), verschiedene Auslandsversicherungen, Taschengeld und die Unterstützung der Partnerorganisation vorgesehen. Die Entsendeorganisationen sind für die Beantragung, die Verwaltung und die Abrechnung dieser Mittel zuständig. Die übrigen 25% der Gesamtkosten werden von der Entsendeorganisation übernommen, beziehungsweise anteilig über den Förderkreis des/der Teilnehmer_in finanziert.

Mit der Unterstützung durch weltwärts bekommt der/die Teilnehmer_in von seiner/ihrer Entsendeorganisation ein Taschengeld von monatlich 100 Euro. Die Entsendeorganisation bzw. die Partnerorganisation stellt dem/der Teilnehmer_in für die Freiwilligendienst- Dauer zudem eine für lokale Gegenheiten angemessene und kostenfreie Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung.

Die Seminare vor, während und nach dem Dienst sind für die Freiwilligen ebenso kostenfrei, Fahrtkosten werden ebenfalls erstattet (nach ijgd- AALA- Fahrtkostenregelung).

 

Förderkreisaufbau

Neben der Beteiligung an der Öffentlichkeitsarbeit der ijgd ist der Aufbau eines privaten Förderkreises ausdrücklich erwünscht. Mit Unterstützung durch die ijgd-Berlin wirbt der/die Teilnehmer_in bei Freund_innen, Bekannten und Verwandten oder auch bei Stiftungen und Unternehmen um Spenden. 150 Euro Spende pro Monat Freiwilligendienst dürfen maximal entgegen genommen werden. Die Informationen und Dokumente zum Aufbau eines Förderkreises werden von den ijgd-Berlin nach erfolgreichem Abschluss der Bewerbungsprozedur automatisch per E-Mail zugesandt.

Mit Hilfe der Spenden können die ijgd-Berlin einen Teil der anfallenden Programmkosten decken und somit die Gesamtfinanzierung sicherstellen. Darüber hinaus bezweckt das Spendensammeln, dass der/die zukünftige Teilnehmer_in seinen/ihren Freiwilligendienst vorzustellen und inhaltlich zu vertreten lernt. Üblich ist zudem, dass sich der/die Teilnehmer_in verpflichtet, den Förder_innen regelmäßige Rundbriefe zuzusenden. Diese Rundbriefe fördern zum einen ein breiteres Bewusstsein über so genannten Entwicklungsländer, zum anderen regen sie den/die Teilnehmer_in regelmäßig zur Reflexion über den Freiwilligendienst an. Geleistete Spenden sind von der Steuer absetzbar.

 

Versicherungsschutz

Die ijgd- Berlin stellen sicher, dass für den/die Teilnehmer_in für die Zeit des Freiwilligendienstes folgende Versicherungen abgeschlossen werden:

  • Unfallversicherung inklusive Invalidität (Versicherungssumme 200.000 Euro mit 225 % Progression) und Todesfall (in der Höhe von 15.500 Euro)
  • Haftpflichtversicherung
  • Auslandskrankenversicherung
  • Rücktransportversicherung (i.d.R. in der Auslandskrankenversicherung enthalten)
  • Reiserücktrittsversicherung

Die Kosten der Versicherungen werden von den ijgd-Berlin im Rahmen der Bezuschussung durch das BMZ übernommen. Die ijgd-Berlin wählen hierbei ein Versicherungsangebot mit den in der Broschüre (Richtlinie zu weltwärts) definierten Mindeststandards aus. Für die Aufrechterhaltung des Kranken- und Pflegeversicherungsschutzes im Inland während der Zeit mit weltwärts sind die Freiwilligen selbst verantwortlich.

Der weltwärts-Dienst ist nicht sozialversicherungspflichtig.

Kindergeld

Geltender Anspruch auf Kindergeld bleibt während der Zeit im Ausland bestehen. Die derzeitige Altersgrenze von 27 Jahren für junge Menschen in Ausbildung wurde vom Gesetzgeber allerdings in Stufen auf 25 Jahre gesenkt.

  • Geburtsjahr 1982: Kindergeldanspruch bis 26
  • Geburtsjahr ab 1983: Kindergeldanspruch bis 25

Wer für die Beantragung von Kindergeld bei der Familienkasse eine Bescheinigung über die Teilnahme am weltwärts-Programm benötigt, bekommt diese nach der erfolgreichen Teilnahme an beiden Vorbereitungsseminaren und nach Unterzeichung der Vereinbarung automatisch ausgehändigt.