Infos für Einsatzstellen in Hessen
Welche Kosten entstehen der Einsatzstelle?
Zahlung eines Taschengeldes, Stellung der Verpflegung (bzw. Auszahlung des Sachbezugswertes), Zahlung des Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteils der Sozialversicherungsbeiträge, Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, Anmeldung bei der Krankenkasse, monatliche Zahlung einer pädagogischen Umlage an die ijgd.
Sie als Einsatzstellen können wählen, ob Sie Unterkunft für den/die Freiwillige/n stellen bzw. den jeweils gültigen Sachbezugswert auszahlen, oder ob sie einen FSJ-P Platz ohne Unterkunft anbieten.
Zurzeit bemühen wir uns um eine Förderung und hoffen diese Kosten somit reduzieren zu können.
Wie viel Urlaub steht den Freiwilligen zu?
Die Teilnehmer/innen erhalten in der Regel 26 Tage Urlaub.
Wie bewirbt man sich als Einsatzstelle?
Um Sie als Einsatzstelle für das Freiwillige Soziale Jahr im politischen Leben/ FSJ-P anerkennen zu können, reichen Sie uns bitte den ausgefüllten
Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle ein.
ijgd- Landesverein Hessen e.V.
Referat FSJ-P
Hannah-Arendt-Straße 3-7
35037 Marburg
Fragen zu Ihrer Bewerbung und den Modalitäten beantwortet gern:
Marta Rupprecht-Mößle
Tel.: 06421 - 309 68 64
Fax: 06421 - 309 68 65
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