deutsch  
INTERNATIONALE JUGENDGEMEINSCHAFTDIENSTE IJGD

Infos für Einsatzstellen

Das FÖJ begann 1987 als Modellprojekt in Niedersachsen. Aufgrund der guten Erfahrungen und des großen Interesses bei Jugendlichen folgten weitere Bundesländer. Seit 1991 führen die ijgd es in Sachsen-Anhalt und in Brandenburg und seit 2006 in Thüringen durch.

Das FÖJ wird als Bildungsprogramm von Land, Bund und EU gefördert, besteht aus 12 Monaten praktischem Einsatz in einer Einsatzstelle sowie fünf einwöchigen Seminaren, die von ijgd durchgeführt werden. Das FÖJ beginnt in der Regel am 1. September jeden Jahres und endet am 31. August des Folgejahres und kann von anerkannten Kriegsdienstverweigerern als Zivildienst abgeleistet werden (beschränkte Platzzahl).


Die Freiwilligen

  • gewinnen einen praktischen Einblick in die alltägliche, umweltbezogene Arbeitswelt,
  • lernen Möglichkeiten zum Engagement für das Gemeinwohl kennen,
    schulen ihr ökologisches Bewusstsein,
  • sammeln Erfahrungen, die Ihnen die Möglichkeit geben, die gewohnten Lebensvorstellungen zu überdenken und ihr Leben auf eigene Füße zu stellen,
  • haben die Chance zur beruflichen Orientierung,
  • erlangen Kenntnisse, die ein sachliches Diskutieren von Fragen des Natur- und Umweltschutzes ermöglichen.

Die FÖJlerInnen

  • sind zwischen 16 und 26 Jahre alt und wollen sich zumeist beruflich orientieren oder ein Jahr bis zum Studien-oder Lehrstellenbeginn überbrücken,
  • haben ganz unterschiedliche Bildungsabschlüsse,
  • kommen in der Regel aus ihrem Heimatbundesland (Sachsen-Anhalt, Brandenburg oder Thüringen), wenige FÖJlerInnen auch aus anderen Bundesländern und auch aus dem Ausland,
  • wohnen entweder in der Einsatzstelle oder zu Hause.

Das FÖJ ersetzt keine Arbeitsplätze, sondern ist arbeitsplatzneutral. Die FÖJlerInnen sind zusätzliche Kräfte und üben Hilfstätigkeiten aus, die für das Gemeinwohl sinnvoll sind, ihren Neigungen entsprechen und je nach Erfahrungsschatz, von mehr oder weniger Eigenverantwortung geprägt sind.


Die Einsatzstellen

  • sind gemeinwohlorientierte Institutionen im Natur- und Umweltschutz;
  • gewährleisten eine qualifizierte fachliche Betreuung, die während der Arbeitszeit ganztägig erreichbar ist und über Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Jugendlichen verfügt;
  • bieten den Freiwilligen ein breites Betätigungsfeld für die Ausübung berufsbezogener, interessanter, abwechslungsreicher und praxisbezogener Tätigkeiten an und sind offen für Weiterbildungswünsche der Freiwilligen;
  • erarbeiten zu Beginn des FÖJ gemeinsam mit den Freiwilligen einen Arbeitsplan, in dem der Verlauf der Tätigkeiten durch das Jahr sowie das Projekt dargestellt wird;
  • nehmen an Erfahrungsaustauschen und Konferenzen teil, die die verantwortungsvolle Arbeit der Betreuer in den Einsatzstellen begleiten;
  • stellen die Jugendlichen für die 5 Seminare frei (Seminare gelten als Arbeitszeit).

ijgd als Träger des FÖJ

  • erarbeiten das Bildungskonzept und sorgt für die Umsetzung,
  • führen die Seminare durch,
  • sorgen für die pädagogische Betreuung der Jugendlichen,
  • beraten die Einsatzstellen und die Freiwilligen,
  • fungieren als Vermittler zwischen Einsatzstelle und Freiwilligen.

Kosten und Finanzierung

Einsatzstellen im FÖJ haben eine Verwaltungspauschale an den Träger zu entrichten. Diese beträgt 90;- Euro pro Monat/FreiwilligeR. In Sachsen-Anhalt übernehmen die Einsatzstellen einmalig die Bahncard als Fahrtkostenzuschuss.
Einsatzstellen, die anerkannte Kriegsdienstverweigerer im FÖJ aufnehmen, entrichten an den Träger einen erhöhten Beitrag zur Deckung der durch das Land nicht getragenen Kosten.
Die Einsatzstellen stellen den Versicherungsschutz bei der Berufsgenossenschaft und der Berufshaftpflicht sicher.
Die Kosten der FÖJlerInnen (Taschengeld, Verpflegung und Unterkunft sowie beide Anteile der Sozialversicherung) werden vom Träger übernommen und setzen sich aus Fördermitteln des Bundes, des Landes sowie des Europäischen Sozialfonds zusammen. Die pädagogische Begleitung durch MitarbeiterInnen des Trägers wird durch Mittel des Bundes, des Landes und des Europäischen Sozialfonds gefördert.