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INTERNATIONALE JUGENDGEMEINSCHAFTDIENSTE IJGD

Infos für Einsatzstellen in Nordrhein-Westfalen

Welche Kosten entstehen der Einsatzstelle?
Zahlung eines Taschengeldes, Stellung der Verpflegung (bzw. Auszahlung des Sachbezugswertes), Zahlung des Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteils der Sozialversicherungsbeiträge, Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, Anmeldung bei der Krankenkasse, monatliche Zahlung einer pädagogischen Umlage an die ijgd.

Sie als Einsatzstellen können wählen, ob Sie Unterkunft für den/die Freiwillige/n stellen bzw. den jeweils gültigen Sachbezugswert auszahlen, oder ob sie einen Platz im FSJ Politik ohne Unterkunft anbieten.

Zurzeit bemühen wir uns um eine Förderung und hoffen diese Kosten somit reduzieren zu können.

Wie viel Urlaub steht den Freiwilligen zu?
Die Teilnehmer/innen erhalten in der Regel 26 Tage Urlaub.

Wie bewirbt man sich als Einsatzstelle?
Um Sie als Einsatzstelle für das Freiwillige Jahr im politischen Leben (FSJ Politik) anerkennen zu können, reichen Sie uns bitte den ausgefüllten "Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle" ein.

Startet den Datei-Download Download Antrag

ijgd- LV Nordrhein-Westfalen e.V.
Referat FSJ Politik
Kasernenstraße 48
53111 Bonn

Fragen zu Ihrer Bewerbung und den Modalitäten beantworten gern:
Dominik Franzen
Tel: 0228-228 00 40
Fax: 0228-228 00 29

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