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INTERNATIONALE JUGENDGEMEINSCHAFTDIENSTE IJGD

Organisatorisches

Was ist ein MTV?

MTV steht für Medium-Term-Volunteerservice, auf Deutsch: mittelfristiger Freiwilligendienst. Mittelfristig bedeutet hier: 2 bis 6 Monate. Eine Verlängerung des MTV über 6 Monate hinaus ist evtl. vor Ort möglich. Bei dem MTV handelt es sich also um einen mehrmonatigen individuellen Freiwilligendienst in einer Einsatzstelle.

Erste Voraussetzung ist, dass du selbständig und flexibel bist. Denn für die Partnerorganisationen und Einsatzstellen ist es nicht immer einfach, sich kurzfristig auf eine unbekannte Person einzustellen und diese für einen kurzen Zeitraum mit passenden Aufgaben zu versehen. Es kommt sehr auf Dein eigenes Engagement an, was Du tatsächlich vor Ort tun kannst. Auch kommt es vor, dass vor Ort dann alles doch ein bisschen anders aussieht und auch mal eine andere als die geplante Tätigkeit geeigneter erscheint, bzw. der Bedarf nach einer anderen Tätigkeit vorhanden ist. Hierfür solltest Du offen sein.

Als MTV-Freiwillige/r wohnst du meist in einer Gastfamilie oder in einer Gemeinschaftsunterkunft mit anderen Freiwilligen. Du zahlst der Partnerorganisation einen Beitrag für Administration, Betreuung, Unterkunft und Verpflegung.

Im Gastland ist die Partnerorganisation immer der erste Ansprechpartner, wenn es z. B. Probleme mit der Tätigkeit oder in der Gastfamilie gibt. Sie organisiert auch eine Einführung in den Freiwilligendienst, wo u.a. Du u.a. landesspezifische Informationen erhältst und Rechte und Pflichten während des MTV besprochen werden, sowie die Regeln und Gebräuche im Gastland.

Manchmal ist es möglich, während des MTV oder im Anschluss daran auch an einem Workcamp teilzunehmen.

 

Wer kann ein MTV machen? Wann?

Grundsätzlich kann jede/r ein MTV machen, der/die offen ist für neue Erfahrungen, mindestens 18 Jahre alt ist, Grunderfahrungen im gewünschten Tätigkeitsbereich hat bzw. über Erfahrungen in ehrenamtlicher Arbeit verfügt und Sprachkenntnisse in der betreffenden Verkehrssprache des Gastlandes (Englisch, Französisch, Spanisch) nachweisen kann (für Asien ist der Nachweis von Englischkenntnissen ausreichend). Für bestimmte Tätigkeiten sind gewisse Fähigkeiten und Erfahrungen erwünscht (z. B. Computerunterricht). Genauso wichtig sind aber Flexibilität und die Bereitschaft, Neues zu lernen, dazu kann auch die regionale Sprache gehören (z. B. Thai oder Hindi).

Der Mindestzeitraum liegt bei den meisten Partnerorganisationen bei 2 Monaten, bei einigen allerdings bei 3 Monaten: die genauen Angaben findest du in den Programmen der einzelnen Organistionen. Der maximale Zeitraum beträgt in der Regel 6 Monate, Verlängerungen sind möglich s.o..

 

WICHTIG:

Für ein MTV in Afrika, Asien und Lateinamerika ist die Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar verpflichtend. Da wir TeilnehmerInnen aus ganz Deutschland haben, finden die Seminare nicht in Berlin sondern im Raum Kassel/Göttingen statt. Unterkunft und Verplegung werden gestellt. Im Seminar erfährst du mehr über das MTV-Programm und RückkehrerInnen berichten über ihre Erfahrungen. Du entscheidest dich erst nach dem Vorbereitungsseminar definitiv für ein Land und eine MTV-Einsatzstelle. Erst wenn die Partnerorganisation deinen Einsatz bestätigt hat, kannst du deinen Flug buchen. Da die Vermittlung erst nach dem Seminar erfolgt, solltest zwischen Vorbereitungsseminar und geplanter Ausreise mindestens 4 Wochen Zeit einzuplanen. Der Anfangstermin des MTV ist meist vorgegeben, i.d.R. ist das der ersten Montag im Monat (siehe Programme der einzelnen Organisation), einige MTVs haben feste Laufzeiten und nur wenige Einstiegstermine im Jahr. 

 

Kindergeldfortzahlung

Bei dem MTV Programm handelt es sich um einen sogenannten ungeregelten Freiwilligendienst. Es gibt daher zwar keinen gesetzlichen Anspruch auf die Weiterzahlung von Kindergeld während des MTV’s. Wenn der Freiwilligendienst mit dem MTV Programm als berufsvorbereitendes Praktikum geltend gemacht wird oder es im Rahmen eines Studiums als Praktikum durchgeführt wird bewilligen jedoch viele Kindergeldkassen die Fortzahlung, da es dann als sinnvoll für die berufliche Ausbildung/Fortbildung eingestuft wird. Für die Antragstellung bei der zuständigen Kindergeldstelle stellen wir Euch gerne auf Anfrage eine Bescheinigung von ijgd vor Eurem Freiwillendienst aus.