Infos für Einsatzstellen in Sachsen-Anhalt
Welche Kosten entstehen der Einsatzstelle?
Die Zahlung eines Taschengeldes, des Verpflegungszuschusses (wenn die Verpflegung durch die Einsatzstelle nicht gestellt werden kann) und des Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteils der Sozialversicherungsbeiträge werden von den ijgd übernommen.
Die Anmeldung bei den Krankenkassen wird ebenso von den ijgd übernommen.
Die Einsatzstelle übernimmt die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft und die monatliche Zahlung einer pädagogischen Umlage an die ijgd (250 Euro).
Wie bewirbt man sich als Einsatzstelle?
Um Sie als Einsatzstelle für das FSJ Politik anerkennen zu können, reichen Sie uns bitte den ausgefüllten "Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle" bis zum 31. Januar eines Jahres ein.
Fragen zu Ihrer Bewerbung und den Modalitäten beantwortet gern
Frau Claudia Möller
Tel.: 0391-50 96 89 812
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Wer entscheidet über die Zulassung einer Einsatzstelle?
Die Zulassung als Einsatzstelle muss vor Abschluss des Kooperationsvertrages von dem träger- und bereichsübergreifenden, unabhängigen Vergabegremium der Initiative Kinder- und Jugendfonds Sachsen-Anhalt erteilt werden.
Dadurch soll ein ausgewogenes Spektrum an Einsatzstellen gewährleistet und einer einseitigen politischen Verortung des Projektes vorgebeugt werden.
Die Beantragung der Zulassung wird vom Projektträger übernommen.