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INTERNATIONALE JUGENDGEMEINSCHAFTDIENSTE IJGD

Sonstiges

Praktikum für Studium / Abitur

Ob der Dienst für ein Studium oder als Vorpraktikum anerkannt wird, hängt von der jeweiligen Universität und von der Themenwahl ab. Arbeiten zu einem Thema, das von der Universität vorgegeben bzw. das vor einer Bewerbung gewählt wurde, können von der Entsendeorganisation nicht berücksichtigt werden. Weiterhin ist zu beachten, dass der Freiwillige/ die Freiwillige nicht auf Beibehaltung der Fragestellung bestehen kann, sollte es innerhalb der Projektzeit zu einer Themenverschiebung kommen. Auch im Falle einer Praktikumsanerkennung gilt, dass weltwärts normalerweise 12 Monate dauert, die pädagogischen Begleitseminare zu besuchen sind und die verschiedenen Berichte erstellt werden müssen. 

Zivildienst

Für das Programmjahr 2008/2009 gilt, dass wir das weltwärts nicht als Ersatz für den Zivildienst durchführen wollen. Die ijgd-Bonn bieten die Möglichkeit in der Ukraine und in Belarus einen Freiwilligendienst im Rahmen des FSJ abzuleisten, das als Ersatz für den Zivildienst anerkannt wird. (ev. Link) 

Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS)

Laut der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) läuft die Wartezeit (d.h. die Zeit zwischen Abitur und Aufnahme des Studiums) während des Freiwilligendienstes weltwärts weiter, d.h. dass den Freiwilligen keine Nachteile in Bezug auf die Wartezeit entstehen, wenn sie sich im Ausland befinden. weltwärts wird als Dienst im Sinne des § 19 Vergabeordnung ZVS anerkannt. Sollten die Freiwilligen einen Studienplatz erhalten und aufgrund des Freiwilligendienstes nicht antreten können, können sie sich nach dem Freiwilligendienst nochmals bewerben und haben einen Anspruch auf erneute Zulassung. Schließlich kann die Ableistung des Freiwilligendienstes ein nachrangiges Auswahlkriterium bei der Vergabe der Studienplätze sein. 

Berufstätige / Auszubildende

Berufstätige BewerberInnen können den Dienst zum Beispiel im Rahmen eines Freijahres oder unbezahlten Urlaubs leisten. Zu bedenken ist, dass es sich um einen Freiwilligendienst handelt und nicht um eine Tätigkeit, die einem deutschen Arbeitsverhältnis entspricht. weltwärts ist kein Fachdienst sondern ein Lerndienst. Der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, MitarbeiterInnen für weltwärts freizustellen. Ebenso wenig haben RückkehrerInnen ein Recht auf Wiedereinstellung.

Im Vergleich zum Arbeitnehmerstatus sind Freiwillige bei weltwärts nicht über die gesetzlichen Sozialversicherungen abgesichert. Die ijgd-Bonn schließen daher eine privatrechtliche Versicherung ab, die jedoch andere Leistungen anbietet. Details findst Du beim Punkt Finanzielles.