Taschengeld & Co
Die Teilnehmer/innen bekommen:
- ein monatliches Taschengeld,
- Verpflegung bzw. einen entsprechenden finanziellen Ausgleich und
- in Einzelfällen einen Unterkunftszuschuss.
Die sozialversicherungsrechtliche Absicherung wird gewährleistet und der Anpruch auf Kindergeld besteht weiter. Die Teilnehmer/innen erhalten 26 Tage Urlaub.
Das FJD bietet die Möglichkeit, die Wartezeit auf einen Studien- oder Ausbildungsplatz sinnvoll zu überbrücken. Seit dem 1. September 2002 können sich anerkannte Kriegsdienstverweigerer durch die Ableistung eines zwölf Monate dauernden Freiwilligendienstes von der Pflicht eines Ersatzdienstes befreien lassen.
