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INTERNATIONALE JUGENDGEMEINSCHAFTDIENSTE IJGD

Taschengeld & Co

Die Teilnehmer/innen bekommen:

  • ein monatliches Taschengeld,
  • Verpflegung bzw. einen entsprechenden finanziellen Ausgleich und
  • in Einzelfällen einen Unterkunftszuschuss.

Die sozialversicherungsrechtliche Absicherung wird gewährleistet und der Anpruch auf Kindergeld besteht weiter. Die Teilnehmer/innen erhalten 26 Tage Urlaub.

Das FJD bietet die Möglichkeit, die Wartezeit auf einen Studien- oder Ausbildungsplatz sinnvoll zu überbrücken. Seit dem 1. September 2002 können sich anerkannte Kriegsdienstverweigerer durch die Ableistung eines zwölf Monate dauernden Freiwilligendienstes von der Pflicht eines Ersatzdienstes befreien lassen.