Taschengeld & Co
Freiwilliges Engagement heißt nicht, dass die TeilnehmerInnen ganz unentgeltlich
arbeiten. Ihnen stehen:
- ein monatliches Taschengeld und
- Verpflegung (bzw. ein entsprechender finanzieller Ausgleich) zu.
Die Freiwilligen haben einen Urlaubsanspruch von 26 Tagen. Des Weiteren werden beide Anteile der Sozialversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) übernommen.
In der Regel gibt es einen Anspruch auf Kindergeld. Dies ist jedoch abhängig vom Jahreseinkommen (inklusive Waisen- und Halbwaisenrente) des Kindes. Wir empfehlen, sich mit der zuständigen Kindergeldkasse in Verbindung zu setzen.
Die vertragliche Vereinbarung wird zwischen der Einsatzstelle, den Freiwilligen und ijgd (als Träger des Freiwilligendienstes) geschlossen.
Freiwillige erhalten zusätzlich einen FSJ-Ausweis und eine Bescheinigung über ihren Freiwilligendienst.
Für einige Ausbildungszweige und Studienrichtungen wird das FSJ Politik/Demokratie als Vorpraktikum bzw. Wartezeit angerechnet.