Teilnahmebedingungen
1. Das Mindestalter für die Teilnahme an Workcamps in Afrika, Asien und Lateinamerika beträgt 18 Jahre (zum Zeitpunkt der Ausreise), ein Höchstalter gibt es nicht. Das Höchstalter für einen Flugkostenzuschuss des BMFSFJ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) im Workcamp-Paket-I beträgt 26 Jahre.
2. Die Anmeldung erfolgt über den Anmeldebogen. Mit der Unterschrift erkennt der/die TeilnehmerIn die Teilnahmebedingungen des AALA-Programms der ijgd an.
3. Die Anmeldung für das Workcampprogramm wird erst bearbeitet, wenn auf unserem Konto die Anmelde- und Seminargebühr von 125 EUR eingegangen ist. In dieser Summe ist die Teilnahme (inkl. Unterkunft und Verpflegung) an dem Vorbereitungsseminar sowie an einem Nachbereitungsseminar enthalten. Fahrtkosten zu den Seminaren sind von den TeilnehmerInnen selbst zu tragen.
4. Für ein internationales Workcamp in Afrika, Asien und Lateinamerika ist die erfolgreiche und vollständige Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar verpflichtend.
5. Zieht ein/e TeilnehmerIn die Anmeldung für ein Workcamp schriftlich bis spätestens zum Anmeldeschluss (Datum Poststempel bzw. E-Mail) zurück, so werden 100 EUR zurückerstattet.
6. Zieht ein/e TeilnehmerIn die Anmeldung für ein Workcamp nach Anmeldeschluss zurück, so werden anteilig 25 Euro zurückerstattet. Einzige Ausnahme: Krankheit/Unfall, die eine Seminarteilnahme verhindern (bitte ärztliches Attest vorlegen).
7. Von Seiten der ijgd vor dem Vorbereitungsseminar abgelehnte BewerberInnen erhalten ihre Anmelde- und Seminargebühr vollständig zurück.
8. Stellen die ijgd auf dem Vorbereitungsseminar fest, dass im Einzelfall eine Eignung des Teilnehmers/ der Teilnehmerin für ein Workcamp nicht gegeben ist, so findet mit dem/der betreffenden TeilnehmerIn ein klärendes Gespräch statt.
9. Es werden maximal zwei TeilnehmerInnen durch die ijgd in ein und dasselbe Workcamp vermittelt.10. Die Vermittlungsgebühr von:
- 80 EUR Workcamp für TeilnehmerInnen mit Workcamppaket I
- 360 EUR Workcamp für TeilnehmerInnen mit Workcamppaket II
- 120 EUR (da, wo die Workcamp-Paket-Regelung nicht gilt)
wird fällig, sobald die Unterlagen des Teilnehmers/ der Teilnehmerin an die Partnerorganisation weitergeleitet wurden. Diese Gebühr wird dem/der TeilnehmerIn schriftlich in Rechnung gestellt. Entscheidet sich die/der TeilnehmerIn nach diesem Zeitpunkt, gegen eine Workcamp-Teilnahme, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
11. Mit der Vermittlungsgebühr wird ein Berichtpfand in Höhe von 50 Euro in Rechnung gestellt. Das Pfand wird zurückerstattet, sobald den ijgd der Auswertungsbericht zum Workcamp vorliegt. Der entsprechende Vordruck dafür wird rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
12. Für TeilnehmerInnen an Workcamps und zwischen 18 und 26 Jahren gilt, dass der/die TeilnehmerIn nur einen Anspruch auf einen Zuschuss des BMFSFJ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) hat, wenn die Kriterien für Workcamp-Paket I zutreffen. Der Flug wird von ijgd für die/den TeilnehmerIn gebucht. Verlängert der/die TeilnehmerIn den Aufenthalt vor Ort, werden 280 EUR Extra-Vermittlungsgebühr fällig. Grund für diese Regelung sind die Bestimmungen des BMFSFJ (Grundlage: Bundesreisekostengesetz), wobei öffentliche Zuschüsse nicht für private Zwecke (Urlaub) genutzt werden dürfen.
13. Die ijgd vermitteln die TeilnehmerInnen in Workcamps ihrer Partnerorganisationen in Afrika, Asien und Lateinamerika. Die Vermittlung kommt durch eine Teilnahmezusage durch ijgd im Namen der jeweiligen Partnerorganisation zustande, nachdem der/die TeilnehmerIn mit seinen/ihren Unterlagen bei der Partnerorganisation angemeldet wurde. Planung, Vorbereitung, Belegung und Durchführung der Programme vor Ort liegen ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Partnerorganisation. Eine Veränderung der konkreten Arbeitsaufgabe innerhalb des beschriebenen Programms kann aus sachlichen Gründen erforderlich sein und entbindet nicht von der Verpflichtung zur Mitarbeit, solange keine unzumutbaren Arbeitsbelastungen damit verbunden sind. Eventuelle Konflikte zwischen TeilnehmerIn und Partnerorganisation müssen den ijgd zeitnah per E-Mail mitgeteilt werden: nur in diesem Falle können die ijgd konfliktvermittelnd tätig werden und mit der Partnerorganisation über einer Alternative und/oder eine finanzielle Teil-Rückerstattung des im Gastland zu entrichtenden Beitrags für Unterkunft und Verpflegung beraten. Eine Rückerstattung der Anmelde- und Seminargebühr, sowie der Vermittlungsgebühr ist nicht möglich.
14. Sollte ein Workcamp aus organisatorischen, inhaltlichen Gründen oder sicherheitstechnischen Gründen (z.B. Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes) ausfallen oder verschoben werden, informieren die ijgd den/die betreffenden Freiwillige/n rechtzeitig und vereinbaren eine Alternative. Voraussetzung ist die Erreichbarkeit der Teilnehmerin/des Teilnehmers. Falls keine allen Parteien gerecht werdende Alternative vereinbart werden kann, wird die Vermittlungsgebühr erstattet.
15. Unterkunft und Verpflegung entsprechen den ortsüblichen Standards des Landes, in dem das Workcamp stattfindet.
16. Der finanzielle Beitrag an die Partnerorganisation für Administration, Unterkunft, Verpflegung und Betreuung im Workcamp wird vor Ort an die Partnerorganisation entrichtet. Die Transportkosten für die Abholung vom Flughafen sowie für den Transport in das Workcamp sind von den TeilnehmerInnen selbst zu tragen, so fern dies nicht im Teilnahmebeitrag des Workcamps inbegriffen ist. Aufschluss darüber gibt das Programm der jeweiligen Organisation.
17. Für die Workcamps sind Grundkenntnisse der dort üblichen Verkehrssprache (Spanisch, Französisch, Englisch) notwendig. Für Asien sind Englischkenntnisse ausreichend. Fehlen diese Sprachkenntnisse, können die ijgd aus diesem Grunde eine/n TeilnehmerIn ablehnen.
18. Gesundheitliche Vorbeugemaßnahmen (wie Impfungen etc.), das Abschließen einer Auslandskranken-/Unfall-/Haftpflichtversicherung sowie die Beschaffung von Einreisevisa (inkl. ggf. Visa-Anerkennung und Visa-Verlängerung im Gastland) nehmen die TeilnehmerInnen eigenverantwortlich und auf eigene Kosten vor.
19. 10 % der Teilnahmegebühr werden in einen Incoming-Fonds eingezahlt. Mit diesem Fonds laden die ijgd VertreterInnen ihrer Partnerorganisationen aus Afrika/Asien/Lateinamerika ein, um an ijgd-Workcamps in Deutschland teilzunehmen.
20. Stand der Informationen ist der 28. November 2011. Änderungen vorbehalten.