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INTERNATIONALE JUGENDGEMEINSCHAFTDIENSTE IJGD

Teilnahmebedingungen

 

• Gültigkeit

Diese Teilnahmebedingungen gelten für TeilnehmerInnen/Freiwillige, die mit ijgd an einem Workcamp in Deutschland teilnehmen. Du akzeptierst die Teilnahmebedingungen mit deiner Unterschrift (bzw. der des Erziehungs-berechtigten) auf deiner Anmeldung. Für Camps in Europa, USA, Asien, Afrika und Lateinamerika gelten andere Bedingungen. Infos dazu findest du hier.
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• Voraussetzungen für die Anmeldung

Wohnort: Zum Zeitpunkt der Anmeldung ist dein offizieller Wohnsitz in Deutschland oder du wohnst in einem Land, in dem wir durch keine Partnerorganisation vertreten sind.

Alter: Die Altersbegrenzungen gelten entsprechend der Angaben in den jeweiligen Campbeschreibungen. Maßgeblich ist dein Alter zu Beginn des Workcamps.

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• Anmeldung

Sobald du in unserer Datenbank ein Camp gefunden hast, kannst du dich hier anmelden. Bitte fülle das umseitige Anmeldeformular vollständig aus (inkl. E-Mail-Adresse und Notfallkontakt), unterschreibe es und schicke es per Post, Fax oder E-Mail an uns. Bei Minderjährigen ist sowohl die Unterschrift des/der Freiwilligen, als auch die der Eltern/Erziehungsberechtigten notwendig. Sobald wir dir den Eingang deiner Anmeldung bestätigt haben, überweise bitte den Teilnahmebeitrag. Deine Anmeldung gilt für eines der angegebenen Camps. Sollte dein Erstwunsch-Camp belegt sein, vermitteln wir dich ohne Rücksprache in dein Zweit-, Dritt-, … -Wunschcamp. Sobald du in ein Workcamp vermittelt bist, bekommst du von uns eine Anmeldebestätigung per Post zugeschickt.
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• Teilnahmebeitrag / Kosten 

Workcamps in Deutschland
€ 80 (für das erste Camp) 
€ 60 (ab dem zweiten Camp im Kalenderjahr)
Vereinsmitglieder erhalten jeweils € 20 Ermäßigung.

Bei manchen Camps (wie z.B. bei einigen Studycamps oder Kulturprojekten) fallen zusätzliche Kosten an, die wir nicht decken können. In solchen Fällen erheben wir eine Extra-Gebühr. Diese wird in der jeweiligen Campbeschreibung vermerkt. Unterkunft, Verpflegung und ein kleines Freizeitprogramm im Camp sind kostenfrei. Sollte in dem von dir gewünschten Camp kein Platz frei sein, werden wir dir, soweit möglich, Alternativen vorschlagen. Bist du mit diesen nicht einverstanden, erhältst du den vollständigen Teilnahmebeitrag zurück.
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• Abmeldung / Ummeldung

Kannst du an deinem Camp – aus welchem Grund auch immer – nicht teilnehmen, dann melde dich bitte schnellstmöglich bei uns. So gibst du anderen Freiwilligen die Möglichkeit, deinen Platz einzunehmen. Bei einer Abmeldung bis vier Wochen vor Campbeginn (Eingang der Absage) erstatten wir die Hälfte der Vermittlungsgebühr (Workcamps: €40 / €30). Bei einer Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt können wir dir leider nichts erstatten. Die Abmeldung muss schriftlich (E-Mail, Fax, Post) bei uns eingehen.

Bei Anmeldungen, die als so genannte Fernabsatzverträge zustande gekom-men sind (z.B. Online-Verträge), besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen gemäß § 312 des BGB.

Ummeldungen sind möglich, sofern in deinem Alternativ-Camp noch Plätze frei sind. Für eine Ummeldung berechnen wir eine Bearbeitungs-gebühr von €30. In begründeten Fällen (z.B. bei Krankheit) kannst du dich ohne zusätzliche Kosten ummelden.
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 Anreise / weitere Informationen

Die Anreise zum Camp organisierst und finanzierst du selbst. Du kannst direkt nach Erhalt der Anmeldebestätigung mit der Reiseplanung beginnen (am Besten bis zum nächst größeren Flughafen oder Bahnhof). Spätestens drei Wochen vor Campbeginn, in den meisten Fällen aber schon früher, schicken wir dir per E-Mail eine detaillierte Campbeschreibung (Infosheet) mit detaillierter Anreisebeschreibung und der Adresse zu.
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• Leistungen des Teilnehmenden

Arbeit: Auch wenn du an einem Workcamp teilnimmst, ist deine aktive Mitarbeit am beschriebenen Arbeitsprojekt (ca. 20 - 30 Std. pro Woche) verpflichtend. Nur deshalb ist dein finanzieller Beitrag so niedrig. Eine Veränderung der geplanten Arbeitsaufgaben ist aus unvorhersehbaren Gründen (z.B. Schlecht-wettereinbruch, …) manchmal notwendig und entbindet dich nicht von der eingegangenen Arbeitsverpflichtung.
Engagement: Auch über die Arbeitsaufgaben hinaus hängt das Gelingen des Camps von deinem Engagement ab. Dein Beitrag besteht auch darin, vom ersten bis zum letzten Tag im Camp anwesend zu sein (Ausnahmen sind nur nach Absprache möglich), bei den anfallenden Hausarbeiten (gemeinsames Kochen, Putzen …) mitzuwirken und das soziale Geschehen in der Gruppe aktiv mitzugestalten. Sollte ein/e Teilnehmer/in diesen Verpflichtungen nicht nachkommen und das Campleben trotz Abmahnung anhaltend stören, verhält er/sie sich vertragswidrig und kann mit sofortiger Wirkung vom Camp ausgeschlossen werden.
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• Leistungen der ijgd

Die ijgd organisieren Camps in Deutschland und sind für diese Projekte sowohl als Vermittler, als auch als Veranstalter tätig. Sollte ein Camp z.B. wegen mangelnder Anmeldungen nicht statt-finden können, kann das Camp bis 30 Tage vor Beginn abgesagt werden. In diesem Fall informieren wir dich schnellstmöglich. Bist du mit einem Ersatzangebot nicht einverstanden, erstatten wir dir den gezahlten Teilnahmebeitrag sowie evtl. entstandene Reisekosten gegen Vorlage der Zahlungsbelege. Weitergehende Ansprüche gegenüber den ijgd sind ausgeschlossen.
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• Versicherung

Krankenversicherung: Im Krankheitsfall ist deine eigene Kranken-versicherung zuständig. Falls du nicht privat versichert bist, ist es notwendig, deine Kranken-kassenchipkarte mitzubringen.
TeilnehmerInnen mit Wohnsitz in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungs-abkommen hat (EU-Länder, Bosnien, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Schweiz, Türkei, Tunesien u.a.), müssen einen Anspruchsausweis für die deutsche Kranken-versicherung mitbringen. TeilnehmerInnen ohne eigenen Krankenversicherungsschutz müssen dies unverzüglich den ijgd mitteilen, andernfalls können keine Ansprüche an die ijgd gestellt werden. TeilnehmerInnen aus anderen als den oben genannten Ländern werden von den ijgd krankenversichert. Bei Beginn der Reise bestehende Krankheiten und chronische Leiden sind jedoch nicht mitversichert.

Unfallversicherung: Grundsätzlich ist bei Unfällen deine eigene Krankenversicherung bzw. die von den ijgd für besondere TeilnehmerInnen/-gruppen abgeschlossene Krankenversicherung zuständig. Während der Arbeitszeit und in der Freizeit bist du zusätzlich über die ijgd unfallversichert. Diese Unfallversicherung tritt im Fall der Vollinvalidität bis max. €80.000 ein.

Haftpflichtversicherung: Die ijgd versichern dich gegen Personen- und Sachschäden (bis €5 Mio.) sowie Vermögens-schäden (bis €300.000). Vorsätzlich verursachte Schäden deckt die Versicherung nicht ab. 


Sonstige Versicherungen: Grundsätzlich empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktritt- und Gepäckversicherung.

 

Insolvenzversicherung: Die Teilnehmenden sind für den Fall einer Insolvenz der ijgd gemäß § 651k des BGB versichert.
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