Teilnahmebedingungen
- Gültigkeit
- Voraussetzungen für die Anmeldung
- Anmeldung
- Teilnahmebeitrag / Kosten
- Abmeldung / Ummeldung
- Besonderheiten für USA-Reisende
- Anmeldebestätigung / Anreise
- Visum
- Leistungen des Teilnehmenden
- Leistungen der ijgd
- Versicherung
• Gültigkeit
Diese Teilnahmebedingungen gelten für Teilnehmende/Freiwillige die mit ijgd an einem Workcamp in Deutschland, Europa, Nordamerika, Japan und Korea teilnehmen. Du akzeptierst die Teilnahmebedingungen mit deiner Unterschrift (bzw. der des Erziehungsberechtigten) auf deiner Anmeldung.
Für Camps in Asien, Afrika und Lateinamerika gelten andere Bedingungen. Infos dazu findest du hier.
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• Voraussetzungen für die Anmeldung
Wohnort: Zum Zeitpunkt der Anmeldung ist dein offizieller Wohnsitz in Deutschland oder Österreich oder du wohnst in einem Land, in dem wir durch keine Partnerorganisation vertreten sind.
Alter: Die Altersbegrenzungen gelten entsprechend der Angaben in den jeweiligen Campbeschreibungen. Maßgeblich ist dein Alter zu Beginn des Camps.
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• Anmeldung
Sobald du in unserer Datenbank ein Camp gefunden hast, kannst du dich hier anmelden. Bitte fülle das Anmeldeformular vollständig aus, unterschreibe es und schicke es per Post, Fax oder Email an uns. Bei Minderjährigen ist sowohl die Unterschrift des Teilnehmenden, als auch die der Eltern / Erziehungsberechtigten notwendig.
Zeitgleich überweise bitte den Teilnahmebeitrag.
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• Teilnahmebeitrag / Kosten
Workcamps in Deutschland: € 80
Workcamps im Ausland: € 120
MTV: € 180
(Vereinsmitglieder erhalten jeweils € 20 Rabatt.)
Bei manchen Camps fallen zusätzliche Gebühren an. Diese sind in der jeweiligen Campbeschreibung vermerkt. Unterkunft, Verpflegung und ein kleines Freizeitprogramm im Camp sind kostenfrei. Die An-/ Abreise organisierst und finanzierst du selbst.
Sollte in dem von dir gewünschten Camp kein Platz frei sein, werden wir dir, soweit möglich, Alternativen vorschlagen. Bist du mit diesen nicht einverstanden, erhältst du den vollständigen Teilnahmebeitrag zurück.
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• Abmeldung / Ummeldung
Kannst du an einem Camp – aus welchem Grund auch immer – nicht teilnehmen dann, melde dich bitte schnellstmöglich bei uns. So gibst du anderen Freiwilligen die Möglichkeit, deinen Platz einzunehmen.
Bei einer Abmeldung bis vier Wochen vor Campbeginn (Eingang der Absage) erstatten wir 50% der Vermittlungs-gebühr. Bei einer Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt können wir dir leider nichts erstatten.
In begründeten Fällen (z.B. bei Krankheit) kannst du dich ohne zusätzliche Kosten in ein Camp ummelden, in dem noch Plätze frei sind.
Bei Anmeldungen, die als so genannten Fernabsatzverträge zustande gekommen sind besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen gemäß §312 des BGB (Eingang der Absage). Der Widerruf muss schriftlich bei uns eingehen.
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• Besonderheiten für USA-Reisende
Campteilnehmende in den USA gibt es die Möglichkeit einen Fahrtkostenzuschuss (75% der anerkennungsfähigen Kosten, max. € 600) zu beantragen. Willst du den Fahrtkostenzuschuss in Anspruch nehmen, dann erhöht sich dein Teilnahmebeitrag auf € 300. Mehr Details findest du im Info-Blatt für USA-Reisende.
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• Anmeldebestätigung / Anreise
Du bekommst von uns eine Anmeldebestätigung per Post zugeschickt.
Die Anreise zum Camp organisierst und finanzierst du selbst. Du kannst direkt nach Erhalt der Anmeldebestätigung mit der Reiseplanung beginnen.
Spätestens drei Wochen vor Campbeginn, in den meisten Fällen aber schon früher, schicken wir dir per Email eine detaillierte Campbeschreibung („Infosheet“) mit Anreisebeschreibung und der Adresse des Camps zu.
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• Visum
Wenn du an einem Workcamp in den USA, Russland oder Armenien teilnehmen willst, dann brauchst du für die Einreise ein Touristen-Visum (90 Tage). Mit deiner Anmeldebestätigung erhälst du von uns nähere Information zu den Visumsbestimmungen in deinem Workcampland. Das Visum organisierst du eigenständig. Bei Fragen oder Problemen helfen wir dir gerne weiter. Mehr Informationen zum Visumsverfahren bekommst du auch auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
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• Leistungen des Teilnehmenden
Arbeit: Auch wenn du als Freiwilliger an einem Workcamp teilnimmst, ist deine aktive Mitarbeit am beschriebenen Arbeitsprojekt (ca. 20-30 Std. pro Woche) verpflichtend. Nur deshalb ist dein finanzieller Beitrag so niedrig. Eine Veränderung der geplanten Arbeitsaufgaben ist aus unvorhersehbaren Gründen (z.B. Schlechtwettereinbruch, …) manchmal notwendig und entbindet dich nicht von der eingegangenen Arbeitsverpflichtung.
Engagement: Auch über die Arbeitsaufgaben hinaus hängt das Gelingen des Camps von deinem Engagement ab. Dein Beitrag besteht auch darin, vom ersten bis zum letzten Tag im Camp anwesend zu sein (Ausnahmen sind nur nach Absprache möglich), bei den anfallenden Hausarbeiten (gemeinsames Kochen, Putzen …) mitzuwirken und das soziale Geschehen in der Gruppe aktiv mitzugestalten.
Ausschluss: Sollte ein/e Teilnehmer/in diesen Verpflichtungen nicht nachkommen und das Campleben trotz Abmahnung anhaltend stören, verhält er/sie sich vertragswidrig und kann mit sofortiger Wirkung vom Camp ausgeschlossen werden.
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• Leistungen der ijgd
Wir, die ijgd, organisieren Workcamps in Deutschland und sind für diese Projekte sowohl als Vermittler, als auch als Veranstalter tätig. Sollte ein Camp z.B. wegen mangelnder Anmeldungen nicht stattfinden können, kann das Camp bis 30 Tage vor Beginn abgesagt werden. In diesem Fall informieren wir dich /die betroffenen Teilnehmenden schnellstmöglich. Bist du mit einem Ersatzangebot nicht einverstanden, erstatten wir dir den gezahlten Teilnahmebeitrag sowie evtl. entstandene Reisekosten gegen Vorlage der Zahlungsbelege. Weitergehende Ansprüche gegenüber den ijgd sind ausgeschlossen.
Für Workcamps im Ausland sind wir lediglich als Vermittler tätig. Veranstalter sind die jeweiligen Partnerorganisationen. Sollte das Camp einer Partnerorganisation abgesagt werden, so sind wir dazu verpflichtet, dich / die betroffenen Teilnehmenden sofort zu informieren. Bist du mit der vorgeschlagenen Alternative nicht einverstanden, erhältst du die Teilnahmegebühr umgehend zurück. Weitergehende Ansprüche gegenüber den ijgd sind nicht möglich.
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• Versicherung
Krankenversicherung für Camps in Deutschland: Im Krankheitsfall ist deine eigene Krankenversicherung zuständig. Falls du nicht privat versichert bist, ist es notwendig deine Krankenkassen-Chipkarte mitzubringen. Teilnehmende mit Wohnsitz in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, (EU-Länder, Bosnien, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Schweiz, Türkei, Tunesien u.a.) müssen einen Anspruchsausweis für die deutsche Krankenversicherung mitbringen. Teilnehmende ohne eigenen Krankenversicherungsschutz müssen dies unverzüglich den ijgd mitteilen, andernfalls können keine Ansprüche an die ijgd gestellt werden. Teilnehmende aus anderen als den oben genannten Ländern, werden von den ijgd krankenversichert. Bei Beginn der Reise bestehende Krankheiten und chronische Leiden sind jedoch nicht mitversichert.
Krankenversicherung für Camps im Ausland: In jedem Fall solltest du dich bei deiner Krankenkasse erkundigen, wie du in dem betreffenden Land versichert bist. Für das europäische Ausland benötigst du die Europäische Versicherungskarte (EHIC). Diese bekommst du von deiner Krankenkasse. Bitte informiere dich welche Leistungen deine Versicherung abdeckt. Evtl. ist es sinnvoll eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen (z.B. für Rücktransport im Krankheitsfall). Für das außereuropäische Ausland schließe bitte in jedem Fall eine Auslandskrankenversicherung ab.
Unfallversicherung: Grundsätzlich ist bei Unfällen deine eigene Krankenversicherung bzw. die von den ijgd für besondere Teilnehmende/-gruppen abgeschlossene Krankenversicherung zuständig.
Während der Arbeitszeit und in der Freizeit bist du zusätzlich über die ijgd unfallversichert. Diese zusätzliche Unfallversicherung tritt im Fall der Vollinvalidität bis max. € 40.000 ein.
Haftpflichtversicherung: Die ijgd versichern dich gegen Personen- und Sachschäden (bis € 5 Millionen) und Vermögensschäden (bis € 300.000). Vorsätzlich verursachte Schäden deckt die Versicherung nicht ab.
Sonstige Versicherungen: Grundsätzlich empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktritt und -gepäckversicherung.
Insolvenzversicherung: Die Teilnehmende sind für den Fall einer Insolvenz der ijgd gemäß BGB versichert.
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