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INTERNATIONALE JUGENDGEMEINSCHAFTDIENSTE IJGD

Teilnahmebedingungen

weltwärts-Programm bei ijgd-Berlin

1. Wie alle Freiwilligendienste stellt auch weltwärts bestimmte Anforderungen an die Bewerber/innen. Auf die von weltwärts geförderten Projekte der ijgd-Berlin können sich junge Menschen zwischen 18 und 28 Jahren bewerben, die

... Interesse an den Kulturen und Lebensverhältnissen in Entwicklungsländern haben,

... bereit sind, engagiert und tatkräftig in einer Einsatzstelle der Entsendeorganisation mitzuarbeiten und am fachlich-pädagogischen Begleitprogramm teilzunehmen,  

... einen Hauptschul- oder Realschulabschluss mit (möglichst) abgeschlossener Berufsausbildung haben, oder die Fachhochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder vergleichbare Voraussetzungen mitbringen,

... die deutsche Staatsbürgerschaft oder ein entsprechendes Aufenthaltsrecht besitzen (mindestens 3 Jahre  Aufenthalt in Deutschland - polizeiliche Anmeldung ist vorzulegen, keine Entsendung in das Herkunftsland),

... über gute Grundkenntnisse der Sprache im Gastland verfügen (Englisch, Französisch bzw. Spanisch).

Diese Anforderungen werden von den ijgd-Berlin mittels einer Auswahlprozedur überprüft. Die Bewerber/innen werden durch die ijgd-Berlin ausgewählt und nach erfolgreicher Teilnahme an zwei Vorbereitungsseminaren anschließend beim weltwärts-Sekretariat angemeldet.

 

2. Die Bewerbung erfolgt über den Bewerbungsbogen. Mit der Unterschrift erkennt der/die Teilnehmer/in die Teilnahmebedingungen des weltwärts-Programms der ijgd-Berlin an.

 

3. Das Mindestalter für die Teilnahme am weltwärts-Programm beträgt 18 Jahre, das Höchstalter 28 Jahre (bei Abschluss der Vereinbarung nach dem ersten Vorbereitungsseminar).

 

4. Die weltwärts-Mindesteinsatzdauer beträgt 11 Monate.

5. Die Teilnahme am weltwärts-Programm ist für den/die Teilnehmer/in größtenteils kostenfrei (siehe Punkt 6). Der/die Teilnehmer/in zahlt jedoch innerhalb von 10 Tagen  nach Zugang der Teilnahmebestätigung per E-Mail einen Pfand i.H.v. 150 Euro an die ijgd-Berlin. Geht dieser Betrag nicht fristgerecht ein, wird die Teilnahmezusage durch die ijgd-Berlin ungültig. Tritt der/die Teilnehmer/in von der Teilnahme am weltwärts-Programm vor Reisebeginn zurück, behalten sich die ijgd-Berlin die Geltendmachung der bis dahin aufgewendeten Kosten (insbesondere der Seminarkosten und Flugstornokosten) vor, sofern eine anderweitige Kostendeckung nicht möglich ist.

Das Pfand wird nach erfolgreicher Programmteilnahme (inkl. Teilnahme am Nachbereitungsseminar) von ijgd-Berlin an den/die Teilnehmer/in zurückgezahlt. Von dem/der Teilnehmer/in wird ausdrücklich erwartet, dass er/sie sich schon vor der Ausreise für das Partnerprojekt ihrer Entsendeorganisation einsetzt, zum Beispiel durch Informationsveranstaltungen, das Sammeln von Spenden, die Gründung privater Förderkreise oder andere Aktionen. Die ijgd-Berlin dürfen als Spendenbetrag von dem/der Teilnehmer/in maximal 150 Euro pro Auslandsmonat entgegennehmen.

 

 

6. Die ijgd-Berlin behalten sich vor, in folgenden Fällen vor Reisebeginn von dieser Vereinbarung zurückzutreten:

  • bei Nichterscheinen der Teilnehmerin/ des Teilnehmers zu Vorbereitungsveranstaltungen
  • bei Verhaltensweisen oder Eigenschaften, die von dem/der Teilnehmer/in gezeigt werden, die ein wesentliches Hindernis bei der Platzierung im Gastland bedeuten
  • wenn in der Vereinbarung zum Thema Gesundheit falsche Angaben gemacht werden oder wenn eine Erkrankung, Behandlung oder Behandlungsbedürftigkeit der Teilnehmerin/ des Teilnehmers bekannt wird, die durch einen Arzt festgestellt wird und ein Risiko für den Verbleib im Programm darstellt
  • bei nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, die die Teilnahme erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigen würde
  • wenn sich der/die Teilnehmer/in nicht in ihm/ihr möglicher und zumutbarer Weise um ein Jahresvisum bemüht hat
  • wenn der/die Teilnehmer/in die für die Teilnahme am weltwärts-Programm erforderlichen Unterlagen (z.B. Abitur- oder Abschlusszeugnis) nicht bis spätestens vier Wochen vor Ausreise bei den ijgd-Berlin einreicht

Die ijgd behalten sich die Geltendmachung der bis dahin aufgewendeten Kosten (insbesondere der Seminarkosten und Flugstornokosten) vor, sofern eine anderweitige Kostendeckung nicht möglich ist. 6. a) Folgende Leistungen werden von den ijgd-Berlin im Rahmen der Förderung durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gewährleistet:

  • Vorbereitungsseminare in Deutschland inkl. Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung;
  • Versicherungsschutz während des Auslandsaufenthalts: dieser umfasst mindestens eine Auslandskrankenversicherung, Unfallversicherung inkl. Invalidität und Todesfall (Versicherungssumme i.H.v. 200 000 € mit 225% Progression), eine Pflegeversicherung, eine Haftpflicht- und Rücktransportversicherung;
  • Flug ins Gastland hin und zurück (inkl. Rail & Fly);
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Taschengeld i.H.v. 100 € pro Monat;
  • Vorbereitungsseminar sowie Zwischenseminare im Gastland;
  • Unterkunft und Verpflegung nach ortsüblichen Standards im Gastland;
  • Fahrtkosten im Gastland (Flughafen - Seminare - Einsatzstelle);
  • Betreuung durch ein/e Mentor/in;
  • Nachbereitungsseminar nach Rückkehr inkl. Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung

7. b) Folgende Leistungen werden nicht von den ijgd-Berlin übernommen, sondern von dem/der Teilnehmer/in:

  • Visagebühren
  • Eigenanteil für evtl. Flugumbuchungen oder –stornierungen

 

8. Impfkosten werden grundsätzlich von dem/der Freiwilligen bei der Krankenkasse zur Kostenübernahme eingereicht. Dabei leisten die ijgd-Berlin Hilfestellung. Im Fall einer Ablehnung der Kostenübernahme, kann ein Wechsel der Krankenkasse in Erwägung gezogen werden. In Ausnahmefällen übernehmen die ijgd-Berlin die Impfkosten für die Impfungen, die vom Auswärtigen Amt für das jeweilige Gastland als notwendig definiert werden.

 

9. Der Flug wird von ijgd-Berlin für den/die Teilnehmer/in bei „Titanic Reisen“ gebucht. Die endgültige Flugbuchung erfolgt frühestens nach dem jeweils ersten Vorbereitungsseminar.

 

10. Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich zur Teilnahme an 25 Seminartagen (die nachgewiesen werden müssen), sowie zur dreimonatlichen Berichterstattung inkl. Abschlussbericht. Erwünscht ist darüber hinaus die Bereitschaft zum entwicklungspolitischen Engagement auch nach dem Auslandseinsatz.

 

11. Der/die Teilnehmer/in ist selbst verantwortlich für die Visumsbeantragung und Impfungen.

 

 

12. Der/die Teilnehmer/in erklärt vor der Ausreise, dass er/sie physisch und psychisch gesund und belastbar ist und den Freiwilligendienst ohne gesundheitliche Einschränkungen antreten kann.

 

13. Die ijgd-Berlin stellen je nach Projekt gegebenenfalls weitere Anforderungen an den/die Bewerber/in; einige Projekte setzen z.B. eine abgeschlossene Ausbildung oder Lehre voraus.

 

14. Die Rechte und Pflichten der Freiwilligenorganisation im Zielland sowie der Einsatzstelle im Zielland sind in einem Vertrag zwischen ijgd, der Freiwilligenorganisation und der Einsatzstelle schriftlich fixiert worden. Das „Memorandum of Understanding“ ist bei den ijgd und beim BMZ in englischer Sprache hinterlegt und wurde von den ijgd, der Freiwilligenorganisation und dem lokalen Projekt (Einsatzstelle) unterschrieben. Die deutsche Übersetzung des „Memorandum of Understanding“ wird dem/der Teilnehmer/in zur Verfügung gestellt.

 

15. Die ijgd-Berlin vermitteln Teilnehmer/innen in Projekte ihrer Partnerorganisationen in Afrika, Südasien und Lateinamerika. Die Vermittlung kommt durch eine Teilnahmezusage durch ijgd-Berlin im Namen der jeweiligen Partnerorganisation zustande, nachdem der/die Teilnehmer/in mit dem Bewerbungsformular bei der Partnerorganisation angemeldet wurde. Die Rechte und Pflichten des Teilnehmers/der Teilnehmerin und der ijgd-Berlin werden in einer Vereinbarung zwischen ijgd-Berlin und dem/der Teilnehmer/in festgehalten, die von beiden Parteien unterschrieben wird. Diese Vereinbarung wird innerhalb einer vorgegebenen Frist nach dem ersten Vorbereitungsseminar abgeschlossen. Planung, Vorbereitung, Belegung und Durchführung der Programme vor Ort liegen in der Verantwortung der jeweiligen Partnerorganisation in Absprache mit den ijgd-Berlin. Eine Veränderung der konkreten Arbeitsaufgaben innerhalb des beschriebenen Programms und ein Wechsel in ein anderes – vom BMZ anerkanntes - Projekt derselben Partnerorganisation kann aus sachlichen Gründen erforderlich sein und entbindet nicht von der Verpflichtung zur Mitarbeit, solange keine unzumutbaren Arbeitsbelastungen damit verbunden sind. Die Bedingungen in Bezug auf eine eventuelle Veränderung des Projektes während des weltwärts-Freiwilligendienstes sind in einer Vereinbarung zwischen dem/der Teilnehmer/in und den ijgd-Berlin, sowie im "Memorandum of Understanding" festgehalten.

 

 

16. Dem/der Teilnehmer/in ist bekannt, dass er/sie sich durch die Teilnahme an diesem Freiwilligendienst über den vereinbarten Zeitraum an die Entsendeorganisation und damit an das Förderprogramm bindet. Grundsätzlich ist ein Abbruch des Freiwilligendienstes ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes nicht vorgesehen. Die Parteien verpflichten sich, in Konfliktfällen und bei grundlegenden Meinungsverschiedenheiten auf einvernehmliche Problem-/Konfliktlösungen hinzuwirken. Eine vorzeitige Beendigung des Freiwilligendienstes sollte daher nur als letztes Mittel und nach Ausschöpfung aller anderen geeigneten Möglichkeiten erfolgen (z.B. Änderung/Erweiterung der Arbeitsaufgaben, Wechsel der Unterkunft, Projektwechsel, Wechsel zu einer anderen Partnerorganisation etc.). Bedingungen für eine vorzeitige Beendigung werden in der Vereinbarung zwischen dem/der Freiwilligen und der ijgd-Berlin festgelegt.

 

17. Nach Beendigung der Vereinbarung besteht kein Anspruch mehr auf die unter Punkt 6 beschriebenen Leistungen. Ein Anspruch auf die Rückzahlung von eingebrachten Spenden und des Teilnahme-Pfands besteht nicht.

 

18. Sollte ein weltwärts-Projekt aus organisatorischen, inhaltlichen oder sicherheitstechnischen Gründen (z.B. Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes) ausfallen oder verschoben werden, informieren die ijgd-Berlin den/die betreffende/n Freiwillige/n rechtzeitig und vereinbaren eine Alternative. Voraussetzung ist die Erreichbarkeit des Teilnehmers/der Teilnehmerin.

 

19. Sollte ein weltwärts-Projekt aus sicherheitstechnischen Gründen (z.B. Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes) abgebrochen werden müssen, informieren die ijgd-Berlin den/die betreffende/n Freiwillige/n umgehend und organisieren die Rückreise. Ab diesem Zeitpunkt besteht kein Anspruch mehr auf unter Punkt 6 beschriebenen Leistungen.

 

20. Eine wiederholte Teilnahme am weltwärts-Programm ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nach angemessener Zeit möglich.

 

21. Interessierte können nicht selbst eine Projekteinsatzstelle wählen und hierfür Unterstützung beantragen. Gefördert werden nur anerkannte Träger, die in Kooperation mit Projektpartnern einen Freiwilligendienst anbieten.

Stand der Informationen ist der 01. März 2010.

Änderungen vorbehalten.