Teilnahmebedingungen
weltwärts-Programm bei ijgd-Berlin
im Afrika, Asien, Lateinamerika-Bereich (AALA)
1. Wie alle Freiwilligendienste stellt auch das weltwärts-Programm bestimmte Anforderungen an Bewerber_innen. Auf die von weltwärts geförderten Einsatzstellen der ijgd- Berlin können sich junge Menschen bewerben, die
- Interesse an den Kulturen und Lebensverhältnissen in so genannten Entwicklungsländern haben,
- bereit sind, engagiert und tatkräftig in einer Einsatzstelle der Entsendeorganisation mitzuarbeiten und am fachlich- pädagogischen Begleitprogramm teilzunehmen,
- einen Hauptschul- oder Realschulabschluss mit (möglichst) abgeschlossener Berufsausbildung haben, oder die Fachhochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder vergleichbare Voraussetzungen mitbringen,
- die deutsche Staatsbürgerschaft oder ein entsprechendes Aufenthaltsrecht besitzen (mindestens 3 Jahre Aufenthalt in Deutschland- polizeiliche Anmeldung ist bei Aufenthaltsrecht vorzulegen, keine Entsendung in das Herkunftsland möglich),
- zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise mindestens 18 Jahre alt sind, bzw. bei Abschluss der Vereinbarung nach dem ersten Vorbereitungsseminar nicht älter als 28 Jahre ,
- zum Zeitpunkt der Bewerbung über gute Grundkenntnisse der Sprache im Gastland verfügen (bzw. Englisch, Französisch, Spanisch).
Die ijgd-Berlin stellen je nach Einsatzstelle gegebenenfalls weitere Anforderungen an den/die Bewerber_in; da z.B. einige Einsatzstellen bestimmte Qualifikationen voraus setzen.
2. Alle Anforderungen werden von der ijgd- Berlin mittels einer Auswahlprozedur überprüft.
3. Die Bewerbung erfolgt über den Bewerbungsbogen (per E-Mail und Post inkl. Sprachnachweise, Zeugniskopien etc.). Mit der Unterschrift erkennt der/die Teilnehmer_in die Teilnahmebedingungen des weltwärts- Programms der ijgd- Berlin an.
4. Die ijgd- Berlin vermitteln Bewerber_innen in Einsatzstellen ihrer Partnerorganisationen in Afrika, Asien und Lateinamerika.
5. Bewerber_innen werden nach erfolgreicher Bewerbung, vollständiger Teilnahme an zwei Vorbereitungsseminaren und der Unterzeichung der weltwärts- Vereinbarung zwischen ijgd und dem/der Freiwilligen, beim weltwärts-Sekretariat angemeldet.
6. Die weltwärts- Einsatzdauer bei ijgd- Berlin beträgt 11 Monate.
7. Die Teilnahme am weltwärts- Programm ist für den/die Teilnehmer_in größtenteils kostenfrei.
a) Folgende Leistungen werden von der ijgd- Berlin im Rahmen der Förderung durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gewährleistet:
- Vorbereitungsseminare in Deutschland inkl. Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten nach Fahrtkostenregelung des ijgd Afrika, Asien, Lateinamerika-Bereichs (AALA),
- Versicherungsschutz während des Auslandsaufenthalts: dieser umfasst mindestens eine Auslandskrankenversicherung, Unfallversicherung inkl. Invalidität und Todesfall (Versicherungssumme i.H.v. 200 000 € mit 225% Progression), eine Pflegeversicherung, eine Haftpflicht- und Rücktransportversicherung,
- Flug ins Gastland hin und zurück;
- Taschengeld i.H.v. 100 € pro Monat,
- Vorbereitungsseminar sowie Zwischen- und Endseminare im Gastland,
- Unterkunft und Verpflegung nach ortsüblichen Standards im Gastland,
- Fahrtkosten im Gastland laut ijgd-AALA-Fahrtkostenregelung,
- Betreuung durch ein/e Mentor/in,
- Nachbereitungsseminar nach Rückkehr in Deutschland inkl. Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten nach ijgd- AALA- Fahrtkostenregelung.
b) Folgende Leistungen werden von der ijgd- Berlin nicht übernommen, sondern von dem/der Teilnehmer_in getragen:
- Kosten im Zusammenhang der Visumsbeantragung
- Anschaffungskosten für Dinge des persönlichen Bedarfs vor und während des Freiwilligendienstes
c) Kosten für das Gesundheitszeugnis (Punkt 9)und Impfungen werden grundsätzlich von dem/der Teilnehmer_in bei der Krankenkasse zur Kostenübernahme eingereicht. Im Falle einer Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse muss der/die Teilnehmer_in, mit Unterstützung von ijgd- Berlin, Widerspruch einlegen. Die ijgd- Berlin übernehmen die Kosten für das Gesundheitszeugnis und Impfungen, die von dem Tropenarzt/ der Tropenärztin empfohlen wurden nur: wenn sie von der Ständigen Impfkommission (STIKO) oder vom Auswärtigen Amt empfohlen werden und wenn sie nicht anderweitig übernommen werden.
8. Im Rahmen des weltwärts- Freiwilligendienstes wird laut weltwärts- Richtlinie von dem/der Teilnehmer_in eine Spendenbereitschaft zur Programmunterstützung ausdrücklich erwünscht. Der/die Teilnehmer_in ist dazu angehalten vor Ausreise zu beginnen einen Förderkreis aufzubauen und pro Freiwilligenmonat 150€ (max.) zur Programmdurchführung beizutragen (für 11 Monate insg. 1650€).
Die erste Spendenrate (mind. 150€) muss von dem/der Teilnehmer_in innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Zusageschreibens an ijgd überwiesen werden. Der Eingang dieser Spende sichert dem/der Teilnehmer_in die Teilnahme am weltwärts- Programm. Geht dieser Betrag nicht fristgerecht ein, wird die Teilnahmezusage der ijgd- Berlin ungültig.
9. Der/die Teilnehmer_in weist nach Zusage durch die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses nach, dass er/sie physisch und psychisch gesund und belastbar ist und den Freiwilligendienst ohne gesundheitliche Einschränkungen antreten kann. Die entsprechende Vorlage für das Gesundheitszeugnis erhält der/die Teilnehmer_in mit der schriftlichen Zusage.
10. Der/die Teilnehmer_in ist selbst verantwortlich für die Organisation des Gesundheitszeugnises, die Impfungen und für die Visumsbeantragung. Zur Unterstützung stellt ijgd entsprechende Informationen bzw. Dokumente bereit.
11. Der Flug wird von ijgd- Berlin für den/die Teilnehmer_in gebucht. Die endgültige Flugbuchung erfolgt frühestens nach dem ersten Vorbereitungsseminar.
12. Der/die Teilnehmer_in verpflichtet sich zur Teilnahme an mindestens 25 Seminartagen (die nachgewiesen werden müssen), sowie zur dreimonatlichen Berichterstattung inkl. Abschlussbericht. Erwartet wird darüber hinaus die Bereitschaft zum entwicklungspolitischen Engagement auch nach dem Freiwilligendienst.
13. Die Rechte und Pflichten des Teilnehmers/der Teilnehmerin und der ijgd- Berlin werden in einer weltwärts- Vereinbarung zwischen ijgd- Berlin und dem/der Teilnehmer_in festgehalten, die von beiden Parteien unterschrieben wird. Diese Vereinbarung wird innerhalb einer vorgegebenen Frist nach dem ersten Vorbereitungsseminar abgeschlossen.
14. Dem/der Teilnehmer_in ist bekannt, dass er/sie sich durch die Teilnahme am weltwärts-Programm über den vereinbarten Zeitraum an die Entsendeorganisation und auch an die weltwärts-Richtlinien bindet. Grundsätzlich ist ein Abbruch des Freiwilligendienstes ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes nicht vorgesehen. Die Parteien verpflichten sich, in Konfliktfällen und bei grundlegenden Meinungsverschiedenheiten auf einvernehmliche Problem-/Konfliktlösungen hinzuwirken. Eine vorzeitige Beendigung des Freiwilligendienstes sollte daher nur als letztes Mittel und nach Ausschöpfung aller anderen geeigneten Möglichkeiten erfolgen (z.B. Änderung/Erweiterung der Arbeitsaufgaben, Wechsel der Unterkunft, Einsatzstellenwechsel, Wechsel zu einer anderen Partnerorganisation etc.). Bedingungen für eine vorzeitige Beendigung werden in der Vereinbarung zwischen dem/der Teilnehmer_in und der ijgd- Berlin festgelegt.
15. Die Rechte und Pflichten der Freiwilligenorganisation im Zielland sowie der Einsatzstelle im Zielland sind in einem Vertrag zwischen ijgd, der Freiwilligenorganisation und der Einsatzstelle schriftlich fixiert worden. Das „Memorandum of Understanding“ ist bei den ijgd und beim BMZ in englischer Sprache hinterlegt und wurde von den ijgd, der Freiwilligenorganisation und der lokalen Einsatzstelle unterschrieben.
16. Planung, Vorbereitung, und Durchführung der Programme vor Ort liegen in der Verantwortung der jeweiligen Partnerorganisation in Absprache mit der ijgd- Berlin.
17. Eine Veränderung der konkreten Arbeitsaufgaben innerhalb des beschriebenen Programms und ein Wechsel in eine andere – vom BMZ anerkannte – weltwärts- Einsatzstelle derselben Partnerorganisation kann aus sachlichen Gründen erforderlich sein und entbindet nicht von der Verpflichtung zur Mitarbeit, solange keine unzumutbaren Arbeitsbelastungen damit verbunden sind. Die Bedingungen in Bezug auf eine eventuelle Veränderung der Einsatzstelle während des weltwärts-Freiwilligendienstes sind in einer Vereinbarung zwischen dem/der Teilnehmer_in und den ijgd- Berlin, sowie im "Memorandum of Understanding" festgehalten.
18. Sollte der Freiwilligendienst in einer bestimmten weltwärts- Einsatzstelle aus organisatorischen oder inhaltlichen Gründen nicht mehr möglich sein, informieren die ijgd- Berlin den/die betreffende/n Teilnehmer_in zum baldmöglichsten Zeitpunkt und vereinbaren eine Alternative. Voraussetzung ist die Erreichbarkeit des Teilnehmers/der Teilnehmerin.
19. Sollte der Freiwilligendienst in einer bestimmten weltwärts- Einsatzstelle aus sicherheitstechnischen Gründen (z.B. Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes) nicht (mehr) möglich sein, informieren die ijgd- Berlin den/die betreffende/n Teilnehmer_in zum baldmöglichsten Zeitpunkt und vereinbaren eine Alternative, bzw. organisieren die Rückreise. Voraussetzung ist die Erreichbarkeit des Teilnehmers/der Teilnehmer_in. Bei einer frühzeitigen Rückreise bestehen ab dem Zeitpunkt der Rückreise keinerlei Ansprüche mehr auf die unter Punkt 7 beschriebenen Leistungen.
20. Die ijgd- Berlin behalten sich vor, in folgenden Fällen von der Teilnahmezusage, bzw. der Vereinbarung zurück zu treten:
- bei Nichterscheinen der Teilnehmerin/ des Teilnehmers zu Vorbereitungsseminar(en)
- bei Verhaltensweisen oder Eigenschaften, die von dem/der Teilnehmer_in gezeigt werden, die ein wesentliches Hindernis bei der Entsendung in das Gastland bedeuten könnten
- wenn in der Bewerbung, dem Gesundheitszeugnis oder in der Vereinbarung zum Thema Gesundheit falsche Angaben gemacht werden oder wenn eine Erkrankung, Behandlung oder Behandlungsbedürftigkeit der Teilnehmerin/ des Teilnehmers bekannt wird, die durch einen Arzt festgestellt wird und ein Risiko für den Verbleib im Programm darstellt
- bei nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, die die Teilnahme erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigen würde
- wenn sich der/die Teilnehmer_in nicht in ihm/ihr möglicher und zumutbarer Weise um ein Jahresvisum bemüht hat
- wenn der/die Teilnehmer_in die für die Teilnahme am weltwärts-Programm erforderlichen Unterlagen (z.B. Abitur- oder Abschlusszeugnis) nicht bis spätestens vor Ausreise bei den ijgd-Berlin einreicht
Die ijgd behalten sich die Geltendmachung der bis dahin aufgewendeten Kosten (insbesondere der Seminarkosten und Flugstornokosten) vor, sofern eine anderweitige Kostendeckung nicht möglich ist.
21. Nach Beendigung der Vereinbarung besteht kein Anspruch mehr auf die unter Punkt 7 beschriebenen Leistungen. Ein Anspruch auf die Rückzahlung von eingebrachten Spenden besteht nicht.
22. Eine wiederholte Teilnahme am weltwärts- Programm ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nach angemessener Zeit möglich.
23. Die Teilnahme am weltwärts- Programm ist nur in anerkannten ijgd- Einsatzstellen möglich. Es ist nicht möglich eigene Einsatzstellen vorzuschlagen und hierfür Unterstützung zu beantragen. Gefördert werden im Rahmen des weltwärts- Programms nur anerkannte Träger, die in Kooperation mit Projektpartnern einen Freiwilligendienst anbieten.
Stand der Informationen ist der 01.11.2011.
Änderungen vorbehalten.