Teilnahmebedingungen
- Gültigkeit
- Voraussetzungen für die Anmeldung
- Anmeldung
- Teilnahmebeitrag / Kosten
- Besonderheiten für USA-Reisende
- Abmeldung / Ummeldung
- Anmeldebestätigung / Anreise / Vorinformation
- Visum
- Leistungen des Teilnehmenden
- Leistungen der ijgd
- Versicherung
• Gültigkeit
Diese Vermittlungsbedingungen gelten für Teilnehmende/Freiwillige die über ijgd an einem Workcamp in Europa, Nordamerika, Japan und Korea teilnehmen. Du akzeptierst die Vermittlungsbedingungen mit deiner Unterschrift (bzw. der des Erziehungsberechtigten) auf deiner Anmeldung. Für Camps in Asien, Afrika und Lateinamerika gelten andere Bedingungen. Infos dazu findest du hier.
• Voraussetzungen für die Anmeldung
Wohnort: Zum Zeitpunkt der Anmeldung wohnst du in Deutschland bzw. Österreich. Kommst du aus einem anderen Land, dann wende dich bitte an die zuständige Partnerorganisation in deinem Heimatland oder direkt an den Veranstalter des Camps.
Alter: Die Altersbegrenzungen gelten entsprechend der Angaben in den jeweiligen Campbeschreibungen. Maßgeblich ist dein Alter zu Beginn des Camps.
• Anmeldung
Sobald du in unserer Datenbank ein Camp gefunden hast, kannst du dich hier anmelden. Bitte fülle das Anmeldeformular vollständig aus, unterschreibe es und schicke es per Post, Fax oder Email an uns. Bei Minderjährigen ist sowohl die Unterschrift des Teilnehmenden, als auch die der Eltern / Erziehungsberechtigten notwendig.
Sobald wir dir den Eingang deiner Anmeldung bestätigt haben, überweise bitte die Vermittlungsgebühr.
• Teilnahmebeitrag / Kosten
Workcamps im Ausland: € 120
MTV: € 180
(Vereinsmitglieder erhalten jeweils € 20 Rabatt.)
Bei manchen Camps wird vom Veranstalter vor Ort eine zusätzliche Gebühr erhoben. Diese ist als „Extra-Gebühr“ in der jeweiligen Camp-beschreibung vermerkt. Fällt bei deinem Camp eine solche Gebühr an, dann zahle diese Gebühr bitte vor Ort an den Veranstalter.
Unterkunft, Verpflegung und ein kleines Freizeitprogramm im Camp sind kostenfrei. Die An-/ Abreise organisierst und finanzierst du selbst.
Sollte in dem von dir gewünschten Camp kein Platz frei sein, werden wir dir, soweit möglich, Alternativen vorschlagen. Bist du mit diesen nicht einverstanden, erhältst du die vollständige Vermittlungsgebühr von uns zurück.
• Besonderheiten für USA-Reisende
Für Campteilnehmende in den USA gibt es die Möglichkeit einen Fahrtkostenzuschuss zu beantragen (75% der anerkennungsfähigen Kosten, max. € 660). Willst du den Fahrtkostenzuschuss in Anspruch nehmen, dann erhöht sich deine Vermittlungsgebühr auf € 300. Mehr Details zu den Bedingungen im Info-Blatt für USA-Reisende.
• Abmeldung / Ummeldung
Kannst du an einem Camp – aus welchem Grund auch immer – nicht teilnehmen, dann melde dich bitte schnellstmöglich bei uns. So gibst du anderen Freiwilligen die Möglichkeit, deinen Platz einzunehmen. Bei einer Abmeldung bis vier Wochen vor Campbeginn (Eingang der Absage) erstatten wir 60€ (bei Workcamps) bzw. 90€ (bei MTVs). Bei einer Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt können wir dir leider nichts erstatten. Dies gilt auch, wenn du dich erst kurz vor Campbeginn angemeldet hast.
Eine Ummeldung in ein anderes Camp ist möglich, solange in deinem Ersatzcamp noch Plätze frei sind. Die Ummeldegebühr beträgt €40. In begründeten Fällen (z.B. bei Krankheit) kannst du dich ohne zusätzliche Kosten in ein anderes Camp ummelden, in dem noch Plätze frei sind.
• Anmeldebestätigung / Anreise / Vorinformation
Sobald du in einem Camp akzeptiert wurdest, schicken wir dir per Post eine Anmelde-bestätigung zu.
Die Anreise zum Camp organisierst und finanzierst du selbst. Du kannst direkt nach Erhalt der Anmeldebestätigung mit der Reiseplanung beginnen.
Spätestens drei Wochen vor Campbeginn, in den meisten Fällen aber schon früher, leiten wir dir per Email das Info-Sheet zu deinem Camp weiter. Darin ist die Anreise beschrieben und du erfährst, was du alles mitbringen sollst.
• Visum
Wenn du an einem Workcamp in den USA, Russland, Armenien oder Georgien teilnehmen möchtest, dann benötigst du für die Einreise ein Touristen-Visum. Das Visum organisierst du eigenständig. Bei Fragen oder Problemen helfen wir dir gerne weiter. Mehr Informationen zum Visumsverfahren bekommst du auch auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
• Leistungen des Teilnehmenden
Arbeit: Auch wenn du als Freiwilliger an einem Workcamp teilnimmst, ist deine aktive Mitarbeit am beschriebenen Arbeitsprojekt (ca. 20-30 Std. pro Woche) verpflichtend. Nur deshalb ist dein finanzieller Beitrag so niedrig. Eine Veränderung der geplanten Arbeitsaufgaben ist aus unvorhersehbaren Gründen (z.B. Schlecht-wettereinbruch, …) manchmal notwendig und entbindet dich nicht von der eingegangenen Arbeitsverpflichtung.
Engagement: Auch über die Arbeitsaufgaben hinaus hängt das Gelingen des Camps von deinem Engagement ab. Dein Beitrag besteht auch darin, vom ersten bis zum letzten Tag im Camp anwesend zu sein (Ausnahmen sind nur nach Absprache möglich), bei den anfallenden Hausarbeiten (gemeinsames Kochen, Putzen …) mitzuwirken und das soziale Geschehen in der Gruppe aktiv mitzugestalten.
Ausschluss: Sollte ein/e Teilnehmer/in diesen Verpflichtungen nicht nachkommen und das Campleben trotz Abmahnung anhaltend stören, verhält er/sie sich vertragswidrig und kann mit sofortiger Wirkung vom Camp ausgeschlossen werden.
• Leistungen der ijgd
Für Workcamps im Ausland sind wir lediglich als Vermittler tätig. Veranstalter sind die jeweiligen Partnerorganisationen. Sollte das Camp von einer Partnerorganisation abgesagt werden, so sind wir dazu verpflichtet, dich / die betroffenen Teilnehmenden sofort zu informieren. Bist du mit der vorgeschlagenen Alternative nicht ein-verstanden, erhältst du die Vermittlungsgebühr umgehend zurück. Weitergehende Ansprüche gegenüber den ijgd sind nicht möglich.
• Versicherung
Krankenversicherung: In jedem Fall solltest du dich bei deiner Krankenkasse erkundigen, wie du in dem betreffenden Land versichert bist. Für das europäische Ausland benötigst du die Europäische Versicherungskarte (EHIC). Diese bekommst du von deiner Krankenkasse. Bitte informiere dich welche Leistungen deine Versicherung
abdeckt. Evtl. ist es sinnvoll eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzu-schließen (z.B. für Rücktransport im Krankheitsfall). Für das außereuropäische Ausland schließe bitte in jedem Fall eine Auslandskrankenversicherung ab.
Unfallversicherung: Grundsätzlich greift bei Unfällen deine eigene Krankenversicherung. Während der Arbeitszeit und in der Freizeit bist du zusätzlich über die ijgd unfallversichert. Diese zusätzliche Unfallversicherung tritt im Fall der Invalidität bis max. € 80.000 ein.
Haftpflichtversicherung: Die ijgd versichern dich gegen Personen- und Sachschäden (bis € 5 Millionen). Vorsätzlich verursachte Schäden deckt die Versicherung nicht ab.
Sonstige Versicherungen: Grundsätzlich empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktritts- und einer Reisegepäckversicherung.
