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INTERNATIONALE JUGENDGEMEINSCHAFTDIENSTE IJGD

Teilnahmebedingungen für MTV in Afrika, Asien, Lateinamerika

 

Für das MTV-Programm 2012 in Afrika, Asien, Lateinamerika (AALA)

1. Das Mindestalter für die MTV-Teilnahme beträgt 18 Jahre, ein Höchstalter gibt es nicht.

2. Die Anmeldung erfolgt über das MTV-Bewerbungsformular. Mit der Unterschrift erkennt der/die TeilnehmerIn die Teilnahmebedingungen des AALA - Programms der ijgd an.

3. Die Bewerbung für das MTV-Programm wird erst bearbeitet, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen und die Anmelde- und Seminargebühr von 150 EUR auf unserem Konto eingegangen ist. In dieser Summe ist die Teilnahme (inkl. Unterkunft und Verpflegung) an dem Vorbereitungsseminar sowie am Nachbereitungsseminar enthalten. Fahrtkosten zu den Seminaren sind von den TeilnehmerInnen selbst zu tragen.

4. Für ein MTV in Afrika, Asien und Lateinamerika ist die erfolgreiche und vollständige Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar verpflichtend.

5. Zieht ein/e TeilnehmerIn die Bewerbung für das MTV-Programm schriftlich bis spätestens zum Anmeldeschluss (Datum Poststempel bzw. E-Mail) zurück, so werden 100 EUR zurückerstattet.

 

6. Zieht ein/e TeilnehmerIn die Bewerbung für das MTV-Programm nach Bewerbungsschluss zurück, so werden 50 Euro zurückerstattet. Einzige Ausnahme: Krankheit/Unfall, die eine Seminarteilnahme verhindern (bitte ärztliches Attest vorlegen).

 

7. Von Seiten der ijgd vor dem Vorbereitungsseminar abgelehnte BewerberInnen erhalten ihre Anmelde- und Seminargebühr nach Absage umgehend und vollständig zurück.

 

8. Stellen die ijgd im Einzelfall auf dem Vorbereitungsseminar fest, dass eine Eignung des Teilnehmers/ der Teilnehmerin für ein MTV nicht gegeben ist, so findet mit dem/der betreffenden TeilnehmerIn ein klärendes Gespräch statt.


9. Die Vermittlungsgebühr von 290 EUR wird fällig, sobald die Unterlagen des Teilnehmers/ der Teilnehmerin an die Partnerorganisation weitergeleitet wurden. Diese Gebühr wird dem/der TeilnehmerIn schriftlich in Rechnung gestellt. Entscheidet sich die/der TeilnehmerIn nach diesem Zeitpunkt, gegen eine MTV-Teilnahme, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

 

10. Mit der Vermittlungsgebühr wird ein Berichtpfand in Höhe von 50 Euro in Rechnung gestellt. Das Pfand wird zurückerstattet, sobald den ijgd der Auswertungsbericht zum MTV vorliegt. Der entsprechende Vordruck dafür wird von ijgd zur Verfügung gestellt.

11. Die ijgd vermitteln die TeilnehmerInnen in Einsatzstellen ihrer Partnerorganisationen in Afrika, Asien und Lateinamerika. Die Programmteilnahme kommt durch eine Zusage durch ijgd im Namen der jeweiligen Partnerorganisation zustande, nachdem der/die TeilnehmerIn mit seinen/ihren Unterlagen an die Partnerorganisation vermittelt wurde. Planung, Vorbereitung, Belegung und Durchführung der Programme vor Ort liegen ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Partnerorganisation. Eine Veränderung der konkreten Arbeitsaufgabe innerhalb des beschriebenen Programms kann aus sachlichen Gründen erforderlich sein und entbindet nicht von der Verpflichtung zur Mitarbeit, solange keine unzumutbaren Arbeitsbelastungen damit verbunden sind. Eventuelle Konflikte zwischen TeilnehmerIn und Partnerorganisation müssen den ijgd zeitnah per E-Mail mitgeteilt werden: nur in diesem Falle können die ijgd konfliktvermittelnd tätig werden und mit der Partnerorganisation über einer Alternative und/oder eine finanzielle Teil-Rückerstattung des im Gastland zu entrichtenden Beitrags für Unterkunft und Verpflegung beraten. Eine Rückerstattung der Seminar- und Vermittlungsgebühr ist nicht möglich.

 

12. Um eine Konzentration von MTV-Freiwilligen an einem Ort zu vermeiden, behalten sich die ijgd vor, ggf. die Anzahl der Freiwilligen pro Partnerorganisation zu begrenzen.

13. Sollte ein MTV aus organisatorischen, inhaltlichen Gründen oder sicherheitstechnischen Gründen (z.B. Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes) ausfallen oder verschoben werden, informieren die ijgd den/die betreffende Freiwillige/n rechtzeitig und vereinbaren eine Alternative. Voraussetzung ist die Erreichbarkeit der Teilnehmerin/des Teilnehmers. Falls keine allen Parteien gerecht werdende Alternative vereinbart werden kann, wird die Vermittlungsgebühr erstattet.

 

14. Unterkunft und Verpflegung entsprechen den ortsüblichen Standards des Landes, in dem das MTV stattfindet.

 

15. Der finanzielle Beitrag an die Partnerorganisation für Administration, Unterkunft, Verpflegung und Betreuung im MTV wird i.d.R. vor Ort an die Partnerorganisation entrichtet, bzw. in Einzelfällen vorab überwiesen. Die Fahrtkosten vom Flughafen, sowie für den Transport zur MTV-Einsatztslle sind von den TeilnehmerInnen selbst zu tragen, sofern dies nicht im Teilnahmebeitrag für das MTV inbegriffen ist. Aufschluss darüber gibt das Programm der jeweiligen Organisation.

 

16. Die Festsetzung des Teilnahmebeitrags vor Ort obliegt der Partnerorganisation und kann Änderungen unterliegen. Der/die TeilnehmerIn hat keinen Anspruch auf den zum Zeitpunkt der Bewerbung genannten Betrag. Maßgeblich ist immer die Höhe des Betrags zum Antritt des MTVs.

 

17. Für die MTV-Teilnahme sind Kenntnisse der im Zielland üblichen Verkehrssprache (Spanisch, Französisch, Englisch) notwendig. Diese Sprachkenntnisse müssen nachgewiesen werden. Für Asien ist der Nachweis von Englischkenntnissen ausreichend. Fehlen diese Sprachkenntnisse oder sind sie nicht ausreichend vorhanden, können die ijgd eine/n BewerberIn ablehnen.

 

18. Gesundheitliche Vorbeugemaßnahmen (wie Impfungen etc.), das Abschließen einer Auslands-Kranken/Unfall/Haftpflichtversicherung sowie die Beschaffung von Visa (ggf. inkl. Visa-Anerkennung und Visa-Verlängerung) nehmen die TeilnehmerInnen eigenverantwortlich und auf eigene Kosten vor.

 

19. 10 % der Teilnahmegebühr werden in einen Incoming-Fonds eingezahlt. Mit diesem Fonds laden die ijgd VertreterInnen ihrer Partnerorganisationen aus Afrika/Asien/Lateinamerika ein, um an ijgd-Workcamps in Deutschland teilzunehmen.

20. Stand der Informationen ist der 23. November 2011. Änderungen vorbehalten.