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INTERNATIONALE JUGENDGEMEINSCHAFTDIENSTE IJGD

Vorteile für ausgebildete TeamerInnen

Sonderurlaub

In allen Bundesländern bestehen Gesetze über die Erteilung von Sonderurlaub für ArbeitnehmerInnen und auch für Zivildienstleistende, der beantragt werden kann, wenn du an einem Ausbildungsseminar teilnehmen willst oder ein Workcamp leiten möchtest. Manche Schulen befreien für den Besuch eines Ausbildungsseminars von der Schule.
Bei der Beantragung sind die ijgd gerne behilflich. Wende dich bitte frühzeitig an eines der ijgd-Büros.

 

Jugendgruppenleiter/in-Card (Juleica)

Nach dem Besuch eines Ausbildungsseminars stellen wir eine Bescheinigung über die Teilnahme aus. In Verbindung mit dem Nachweis einer Erste-Hilfe-Ausbildung kannst du bei deinem örtlich zuständigen Jugendamt eine Juleica beantragen. Die genauen Bedingungen zur Ausstellung der Card sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt und erfährst du bei deinem örtlichen Jugendamt. Eine Auflistung der vielfältigen Vergünstigungen findest du im Internet unter www.juleica.de. Die Juleica ist aber keine Voraussetzung für die Leitung eines Workcamps.

Praktikumsanerkennung

Von Universitäten, Fachhochschulen u.a. wird die Mitarbeit bei ijgd als pädagogisches oder als Sozialpraktikum anerkannt. Je nach Umfang deiner Mitarbeit kann die Dauer des Praktikums 3 bis 12 Wochen betragen, in besonderen Fällen auch als Praxissemester 20 Wochen. Eine Anleitung durch staatlich anerkannte SozialarbeiterInnen, SozialpädagogInnen und Diplom-PädagogInnen ist gewährleistet. Nähere Informationen sowie ein Praktikumsfaltblatt bitte in den Büros erfragen oder anfordern.