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INTERNATIONALE JUGENDGEMEINSCHAFTDIENSTE IJGD

Vorteile für ausgebildete TeamerInnen

 

Sonderurlaub

In allen Bundesländern Deutschlands bestehen Gesetze über die Erteilung von Sonderurlaub. Dieser kann beantragt werden, wenn du an einem Ausbildungsseminar teilnehmen, oder ein Workcamp leiten möchtest. Er gilt sowohl für ArbeitnehmerInnen als auch für Zivildienstleistende und ebenso für Schüler besteht die Möglichkeit vom Unterricht befreit zu werden. Bei der Beantragung der Genehmigung sind dir unsere Mitarbeiter gerne behilflich, wende dich dazu einfach an eines der ijgd-Büros.

 

Jugendgruppenleiter/in-Card (Juleica)

Mit der Juleica kannst du dein ehrenamtliches Engagement nachweisen. Die Karte ist ein einheitlicher Ausweis für freiwillige Mitarbeiter in der Jugendarbeit und bundesweit gültig. Sie dient der Legitimation deiner als Workcamper erlangten Qualifikation. Dafür belohnen dich viele Kommunen und Unternehmen mit Vergünstigungen. Du  gehst gerne ins Kino, Museum oder Schwimmbad? Die konkreten Vergünstigungen erfährst du aus dem Internet. Du kannst die Juleica online über das Internet beantragen. In den meisten Bundesländern gilt der Besuch eines Ausbildungsseminars und ein Erste-Hilfe-Kurs als Nachweis für die Juleica.

Der Erste-Hilfe-Kurs ist nicht Bestandteil der ijgd-Ausbildungsseminare. Weitere Informationen unter www.juleica.de .

 

 

 

Praktikumsanerkennung

Von Universitäten, Fachhochschulen u.a. wird die Mitarbeit bei ijgd als pädagogisches oder als Sozialpraktikum anerkannt. Je nach Umfang deiner Mitarbeit kann die Dauer des Praktikums 3 bis 12 Wochen betragen, in besonderen Fällen auch als Praxissemester 20 Wochen. Eine Anleitung durch staatlich anerkannte SozialarbeiterInnen, SozialpädagogInnen und Diplom-PädagogInnen ist gewährleistet. Nähere Informationen findest du hier.