FAQ - Alles über den BFD
Überblick BFD
Wo:
Die ijgd bieten den BFD in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein; in Nordrhein-Westfalen als Freiwilliges Jahr; in Sachsen-Anhalt als Paritätische Freiwilligendienste an.
Wann:
Der BFD kann ganzjährig, abhängig von Verfügbarkeit von Plätzen, begonnen werden. In der Regel können unter-27-jährige Freiwillige im Spätsommer/Herbst mit dem BFD beginnen.
Dauer:
Der BFD kann zwischen sechs und 18 Monate dauern.
Alter:
Der BFD ist altersoffen. Freiwillige müssen jedoch mindestens 16 Jahre alt sein und die Schulpflicht erfüllt haben.
Der BFD
Einsatzstellen:
In der Regel arbeiten wir mit Einsatzstellen zusammen, die sich im Paritätischen Wohlfahrtsverband zusammengeschlossen haben. Die ijgd kooperieren darüber hinaus in einigen Bundesländern mit anderen Einrichtungen wie beispielsweise der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und der Lebenshilfe. Wer sich bei ijgd über einen BFD erkundigt, erhält in der Regel Adressen relevanter Einsatzstellen, die aktuell auf der Suche nach Freiwilligen sind.
Arbeitszeiten:
Für unter 27-jährige Freiwillige handelt es sich beim BFD um einen Vollzeitdienst, während über 27-jährige Freiwillige die Möglichkeit haben den BFD in Teilzeit durchzuführen. Vollzeit orientiert sich an den Bedingungen eines vollbeschäftigten Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin, in der Regel 39 Stunden/Woche. Teilzeit setzt eine Mindeststundenanzahl von 20,5 voraus.
Taschengeld:
Bundesfreiwillige erhalten ein monatliches Taschengeld und ggf. eine Verpflegungspauschale. In der Regel bleibt zudem der Anspruch auf Kindergeld erhalten. Es sei denn, dass das Jahreseinkommen aufgrund eines lukrativen Nebenjobs eine bestimmt Grenze übersteigt. Vom Taschengeld sind bis zu 200,- EUR in evtl. Leistungsbezügen anrechnungsfrei. Wichtig ist zu beachten, dass es sich bei einem BFD nicht um ein reguläres Arbeitsverhältnis handelt.
Urlaub:
Die Freiwilligen haben laut Bundesurlaubsgesetz einen Urlaubsanspruch. Wenn der BFD allerdings für eine kürzere Zeit als zwölf Monate absolviert wird, so verringert sich der Urlaubsanspruch pro Monat um 1/12 des Jahresurlaubs. Wenn der BFD länger als zwölf Monate geleistet wird, so verlängert sich der Anspruch auf Urlaub um 1/12 des Jahresurlaubs. Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, haben entsprechend dem Jugendarbeitsschutzgesetz einen Anspruch auf längeren Urlaub.
Unterkunft und Verpflegung:
Sehr selten kommt es vor, dass Einsatzstellen Freiwilligen eine Unterkunft zur Verfügung stellen. In der Regel wohnen die Freiwilligen im eigenen Haushalt oder dem der Eltern.
Fahrtkosten:
Fahrtkosten werden für den Weg zum Einsatzort in der Regel nicht zurückerstattet. Ausschließlich die Hin- und Rückfahrt zu den Seminaren werden finanziert. Es gibt aber in einigen Verkehrsverbünden die Möglichkeit, unter Vorlage des BFD-Ausweises vergünstigte Monatskarten zu erhalten.
Versicherung:
Ein BFD ist ein sozialversicherungspflichtiges Verhältnis, das bedeutet, dass Freiwillige in dieser Zeit kranken-/pflege-/renten- und unfallversichert sind, dafür als BFD-Freiwillige_r aber nichts zahlen müssen. Nach zwölf Monaten BFD ergibt sich außerdem ein Anspruch auf ALG I.
Die Perspektiven
Vorpraktikum:
Ein Freiwilligendienst kann für eine spätere Bewerbungen für einen Studien- oder Ausbildungsplatz sehr nützlich sein. Er macht sich gut im Lebenslauf und wirkt sich u.U. auch auf die Studienplatzchancen aus. Wer sich über die ZVS für einen Studienplatz bewirbt, kann sich den BFD als Wartesemester anrechnen lassen. Zudem wird das Jahr in den meisten Fällen als Vorpraktikum für ein Studium oder eine Ausbildung im sozialen Bereich angerechnet. Ob es speziell auf deine FH/Uni zutrifft, sollte man am besten im Vorfeld abklären.
Soziale Kompetenzen:
Der BFD ermöglicht einen ersten Einblick in das soziale Berufsfeld. So kann der eigene Berufswunsch überprüft werden. Außerdem kann eine Phase des Umbruchs sinnvoll durch einen BFD überbrückt werden oder dadurch eine berufliche Neuorientierung erfolgen. Auch wenn man nicht im sozialen Bereich weiter tätig sein möchte, macht sich ein BFD mit Sicherheit gut im Lebenslauf. Es ist sehr wahrscheinlich, dass zukünftige Arbeitgebende es zu schätzen wissen, dass man sich ein Jahr lang sozial engagiert hat. Vielen ehemaligen Freiwilligen ist es wichtig, etwas Sinnvolles oder Gutes getan zu haben – aber es gibt noch andere Gründe: Wartezeiten überbrücken, sich vom Lernstress an der Schule erholen, bevor es damit in einer Ausbildung oder an der Hochschule weiter geht; Erwerbslosigkeit oder Neuorientierung.