Teilnahmebedingungen & Kosten
Diese Teilnahmebedingungen gelten für Teilnehmer_innen, die über die ijgd in ein Workcamp in Europa, USA, Japan oder Korea vermittelt werden. Du akzeptierst die Teilnahmebedingungen mit deiner Unterschrift (bzw. der des Erziehungsberechtigten) auf deiner Anmeldung.
Wohnort
Zum Zeitpunkt der Anmeldung ist dein offizieller Wohnsitz in Deutschland oder du wohnst in einem Land, in dem wir durch keine Partnerorganisation vertreten sind.
Alter
Die Altersbegrenzungen gelten entsprechend der Angaben in den jeweiligen Campbeschreibungen. Maßgeblich ist dein Alter zu Beginn des Workcamps.
Sobald du in unserer Datenbank ein Camp gefunden hast, kannst du dich für Projekte im Ausland online anmelden. Dazu kannst du ganz einfach deine Wunschcamps in deinen "Warenkorb" verschieben, in dem du auf "add to basket" klickst. Deine Wunschcamps werden dann in den Warenkorb verschoben. Wenn du auf der linken Seite auf "Apply Now" drückst, kommst du automatisch zur Onlineanmeldung. Fülle die Anmeldung bitte komplett auf Englisch aus und sende sie erst ab, wenn du alle Angaben überprüft hast. Bei Minderjährigen ist sowohl die Unterschrift des Teilnehmenden, als auch die der Eltern / Erziehungsberechtigten notwendig.
Wir bestätigen dir den Eingang deiner Anmeldung. Deine Anmeldung ist dann verbindlich.
Die Vermittlungsgebühr wird erst dann fällig, wenn du in einem Camp/MTV akzeptiert wurdest und wir dir dafür eine Anmeldebestätigung per Email zugesendet haben.
14-tägiges Widerrufsrecht
Ein Workcamp ist rechtlich gesehen ein touristisches Angebot. Daher gilt das 14-tägige Widerrufsrecht, das du von normalen Online-Bestellungen kennst, bei der Anmeldung zum Workcamp nicht (vgl. § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Deine Camp-Buchung ist vertraglich bindend, sobald wir dir die Anmeldebestätigung per Mail zugeschickt haben. Solltest du dich vom Camp danach wieder abmelden, fallen entsprechende Kosten an (vgl. Abmeldung).
Workcamps im Ausland:
€ 140 (für das erste Camp)
€ 120 (ab dem zweiten Camp im Kalenderjahr)
Solidaritätsbeitrag: Wir möchten allen Menschen unabhängig von ihrer finanziellen Situation die Teilnahme an unseren Workcamps ermöglichen. Du kannst uns dabei unterstützen, indem du freiwillig €150 statt €140 Vermittlungsgebühr zahlst. Wir freuen uns auf deine Unterstützung!
permanent Camps und MTVs:
€ 180 (ab 4 Wochen)
€ 260 (ab 8 Wochen)
Vereinsmitglieder erhalten jeweils € 20 Ermäßigung.
Bei manchen Camps/MTVs wird vom Veranstalter vor Ort eine zusätzliche Gebühr erhoben. Diese ist als „Extra-Gebühr“ ("extra fee") in der jeweiligen Campbeschreibung vermerkt. Fällt bei deinem Camp/MTV eine solche Gebühr an, dann zahle diese bitte vor Ort an den Veranstalter.
Unterkunft, Verpflegung und ein kleines Freizeitprogramm im Camp sind kostenfrei. Die An- und Abreise organisierst und finanzierst du selbst.
Sollte in dem von dir gewünschten Projekt kein Platz frei sein, werden wir dir, soweit möglich, Alternativen vorschlagen. Bist du mit diesen nicht einverstanden, kannst du deine Anmeldung zurückziehen.
Kannst du an deinem Camp – aus welchem Grund auch immer – nicht teilnehmen, dann melde dich bitte schnellstmöglich bei uns. So gibst du anderen Freiwilligen die Möglichkeit, deinen Platz einzunehmen. Bei einer Abmeldung bis vier Wochen vor Campbeginn (Eingang der Absage) erstatten wir die Hälfte der Vermittlungsgebühr (Workcamps: €70/€60; MTVs/Permanent Camps: €90/€130). Bei einer Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt können wir dir leider nichts erstatten. Die Abmeldung muss schriftlich (E-Mail, Fax, Post) bei uns eingehen.
Ummeldungen sind möglich, sofern in deinem Alternativ-Camp noch Plätze frei sind. Für eine Ummeldung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von €40. In begründeten Fällen (z.B. bei nachweislicher Krankheit) kannst du dich ohne zusätzliche Kosten in ein anderes Camp im selben Kalenderjahr ummelden.
Die Anreise zum Camp organisierst und finanzierst du selbst. Du kannst direkt nach Erhalt der Anmeldebestätigung mit der Reiseplanung beginnen (am besten bis zum nächst größeren Flughafen oder Bahnhof).
Spätestens drei Wochen vor Campbeginn, in den meisten Fällen aber schon früher, schicken wir dir per E-Mail eine detaillierte Campbeschreibung (Infosheet) mit detaillierter Anreisebeschreibung und der Adresse zu.
Wenn du an einem Freiwilligendienst in Kanada oder Russland teilnehmen möchtest, dann benötigst du für die Einreise ein Visum. Für Workcamps in den USA ist eine elektronische Einreiseerlaubnis erforderlich. Das Visum bzw. die Einreiseerlaubnis organisierst du eigenständig. Bei Fragen oder Problemen helfen wir dir gerne weiter. Mehr Informationen zum Visumsverfahren bekommst du auch auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
Arbeit
Auch wenn du an einem Workcamp teilnimmst, ist deine aktive Mitarbeit am beschriebenen Arbeitsprojekt (ca. 20 - 30 Std. pro Woche) verpflichtend. Nur deshalb ist dein finanzieller Beitrag so niedrig. Eine Veränderung der geplanten Arbeitsaufgaben ist aus unvorhersehbaren Gründen (z.B. Schlechtwettereinbruch, …) manchmal notwendig und entbindet dich nicht von der eingegangenen Arbeitsverpflichtung.
Engagement
Auch über die Arbeitsaufgaben hinaus hängt das Gelingen des Camps von deinem Engagement ab. Dein Beitrag besteht auch darin, vom ersten bis zum letzten Tag im Camp anwesend zu sein (Ausnahmen sind nur nach Absprache möglich), bei den anfallenden Hausarbeiten (gemeinsames Kochen, Putzen …) mitzuwirken und das soziale Geschehen in der Gruppe aktiv mitzugestalten. Sollte ein/e Teilnehmer/in diesen Verpflichtungen nicht nachkommen und das Campleben trotz Abmahnung anhaltend stören, verhält er/sie sich vertragswidrig und kann mit sofortiger Wirkung vom Camp ausgeschlossen werden.
Die ijgd beraten dich bei deiner Projektauswahl, übernehmen die Kommunikation mit dem Veranstalter vor Ort und stehen dir für Fragen im Vorfeld des Camps/MTVs zur Verfügung.
Für Workcamps und MTVs im Ausland sind wir lediglich als Vermittler tätig. Veranstalter sind die jeweiligen Partnerorganisationen, die wir nach den Standards der „Alliance of European Voluntary Organisations“ auswählen.
Sollte das Projekt abgesagt werden, dann schlägt die zuständige Partnerorganisation eine Alternative vor. Sollte es kein Ersatzprojekt für dich geben, so erhältst du die Vermittlungsgebühr und ggf. entstandene Fahrtkosten nach Vorlage der Belege zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegenüber den ijgd sind ausgeschlossen.
Krankenversicherung
Im Krankheitsfall ist deine eigene Krankenversicherung zuständig. Falls du nicht privat versichert bist, ist es notwendig, deine Krankenkassen-Chipkarte mitzubringen.
TeilnehmerInnen mit Wohnsitz in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat (EU-Länder, Bosnien, Kosovo, Kroatien, Montenegro, Serbien, Schweiz, Türkei, Tunesien u.a.), müssen einen Anspruchsausweis für die deutsche Krankenversicherung mitbringen. TeilnehmerInnen ohne eigenen Krankenversicherungsschutz müssen dies unverzüglich den ijgd mitteilen, andernfalls können keine Ansprüche an die ijgd gestellt werden. TeilnehmerInnen aus anderen als den oben genannten Ländern werden von den ijgd krankenversichert. Bei Beginn der Reise bestehende Krankheiten und chronische Leiden sind jedoch nicht mitversichert.
Unfallversicherung
Grundsätzlich ist bei Unfällen deine eigene Krankenversicherung bzw. die von den ijgd für besondere TeilnehmerInnen/-gruppen abgeschlossene Krankenversicherung zuständig. Während der Arbeitszeit und in der Freizeit bist du zusätzlich über die ijgd unfallversichert. Diese Unfallversicherung tritt im Fall der Vollinvalidität bis max. €80.000 ein.
Haftpflichtversicherung
Die ijgd versichern dich gegen Personen- und Sachschäden (bis €5 Mio.) sowie Vermögensschäden (bis €300.000). Vorsätzlich verursachte Schäden deckt die Versicherung nicht ab.
Sonstige Versicherungen
Grundsätzlich empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktritt- und Gepäckversicherung.
Insolvenzversicherung
Die Teilnehmenden sind für den Fall einer Insolvenz der ijgd gemäß § 651k des BGB versichert.
Vorrübergehender Zusatz
Workcamps und COVID-19
Workcamps sind nicht gleichzeitig in allen Ländern wieder möglich, in Europa wahrscheinlicher als außerhalb. Wir beobachten die Situation in den Zielländern sehr genau und halten uns an alle Maßgaben des Auswärtigen Amts. Das Workcampteam reagiert sehr flexibel auf die kleinteiligen Regelungen und Entwicklungen. Ob Workcamps stattfinden oder nicht, liegt leider nicht immer in unserer Hand und die Gesundheit aller geht selbstverständlich vor. Wenn du dich bereits angemeldet hast oder das gerne tun möchtest, halten wir dich auf dem Laufenden.
In Deutschland haben letztes Jahr einige Camps stattgefunden.
Wenn du dich angemeldet hast, halten wir dich über alle Entwicklungen auf dem Laufenden. Für Camps im Ausland, checke beim Auswärtigen Amt die aktuellen Ausreisebestimmungen oder abonniere direkt deren Newsletter für dein Zielland.
Für die meisten Workcamps sowohl in Deutschland als auch im Ausland kannst du dich wie immer ab Anfang März 2021 anmelden. Es ist schwierig die Entwicklungen in den kommenden Monaten vorherzusagen, aber wir hoffen sehr, dass Camps stattfinden können. Unsere Workcamps im Ausland findest du hier, unsere Camps in Deutschland hier.
Ja, wenn ein Camp abgesagt wird oder geschlossene Grenzen dich von der Reise abhalten, bekommst du deine Gebühren zurück.
Wir schauen, wie sich die Lage bis zum Frühjahr 2021 entwickelt hat. Klar ist, dass Menschen, die aus Risikogebieten kommen, nicht teilnehmen können. Als erfahrene Organisation passen wir unsere Konzepte immer wieder an die derzeitigen und neuen Herausforderungen an.
Unter workcamps@ijgd.de oder 0511132297 53 - Wiebke beantwortet euch gerne alle Fragen