Bundesfreiwilligendienst für über 27-jährige

Bundesfreiwilligendienst (BFD) und Ökologischer Bundesfreiwilligendienst (ÖBFD) sind Angebote an Menschen aller Generationen, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren. Sie können den BFD als Wiedereinstieg nach familiärer Pause, zur beruflichen Umorientierung im sozialen Bereich, als Engagement nach dem Berufsleben oder als "Engagierten Ruhestand" nutzen.

Wenn Sie nach einer sinnvollen Tätigkeit suchen, sind Sie hier richtig! Lassen Sie Einsatzstellen im sozialen und ökologischen Bereich von Ihrer Unterstützung profitieren! Sie können Ihr Engagement im Bundesfreiwilligendienst zu jedem Zeitpunkt im Jahr beginnen.

Wer sich ein Jahr lang engagiert und Mitmenschen tatkräftig unterstützt, wird wertvolle persönliche Erfahrungen mitnehmen können. Viele zukünftige Arbeitgeber*innen wissen dieses soziale Engagement und die damit erlangten Fähigkeiten zu schätzen.

Einsatzbereiche

Die Einsatzbereiche im Bundesfreiwilligendienst sind sehr vielfältig, zum Beispiel in der Pflege, Hauswirtschaft, Betreuung, im erzieherischen oder kulturellen Bereich.

  • Altenwohn- und Pflegeheime
  • Einrichtungen der Psychiatrie
  • Einrichtungen für Suchtkranke
  • Krankenhäuser
  • Hospize
  • Mobile Soziale Dienste
  • Heime für Menschen mit Behinderungen
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
  • Tages- und Begegnungsstätten
  • Kindergärten und -tagesstätten
  • offene Kinder- und Jugendarbeit
  • Kinder- und Jugendwohneinrichtungen
  • Ganztagesbetreuung und Schulsozialarbeit
  • Integrative Schulen und Kindergärten
  • Nachbarschaftszentren
  • Thematische Beratungseinrichtungen
  • Mobile Soziale Dienste
  • Umweltbildung in Naturschutzzentren und Waldschulen
  • Landschaftspflege und Artenschutz
  • Ökologischer Gartenbau
  • Forst- und Landwirtschaft
  • Umweltanalytik

Rahmenbedingungen

Wo:
Wir organisieren den BFD für über 27-jährige in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Wann:
Den BFD können Sie ganzjährig, abhängig von verfügbaren Plätzen, beginnen. Den genauen Starttermin besprechen Sie mit Ihrer Einsatzstelle und dem zuständigen ijgd-Büro im jeweiligen Bundesland.

Dauer:
Der BFD dauert in der Regel 12 Monate. Er kann je nach Verfügbarkeit und Absprache auch zwischen 6 und 18 Monate dauern.

Alter:
Alle Menschen über 27 Jahre. Interessierte unter 27 Jahren finden hier ihren Freiwilligendienst.

Einsatzstellen:
In der Regel arbeiten wir mit Einsatzstellen zusammen, die sich im Paritätischen Wohlfahrtsverband zusammengeschlossen haben. Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern Kooperationen mit anderen Einrichtungen wie beispielsweise der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und der Lebenshilfe.

Arbeitszeiten:
Sie haben die Möglichkeit den BFD in Voll- oder Teilzeit durchzuführen, die Mindeststundenanzahl beträgt hierbei 20,5 Wochenstunden. Die genauen Arbeitszeiten legen Sie mit der Einsatzstelle gemeinsam fest.

Entgelt:
Sie erhalten ein monatliches Taschengeld und ggf. eine Verpflegungspauschale. Sollten Sie im Leistungs- oder Rentenbezug stehen, wird das Taschengeld aus dem BFD zu den Einkünften gezählt, was sich dementsprechend auf die Bezüge auswirken kann. Vom Taschengeld sind bis zu 250,- EUR in evtl. Leistungsbezügen anrechnungsfrei.

Urlaub:
Im BFD haben Sie laut Bundesurlaubsgesetz einen Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen. Wenn der BFD für eine kürzere Zeit als zwölf Monate absolviert wird, so verringert sich der Urlaubsanspruch pro Monat um 1/12 des Jahresurlaubs. Wenn der BFD länger als zwölf Monate geleistet wird, so verlängert sich der Anspruch auf Urlaub um 1/12 des Jahresurlaubs.

Unterkunft:
Es  gibt nur sehr wenige Einsatzstellen, die Freiwilligen eine Unterkunft zur Verfügung stellen können bzw. den Freiwilligen einen Zuschuss zur Miete zahlen.

Fahrtkosten:
Fahrtkosten für den Weg zum Einsatzort werden in der Regel nicht zurückerstattet. Ausschließlich die Hin- und Rückfahrten zu den Seminartagen werden finanziert. Es gibt in einigen Verkehrsverbünden die Möglichkeit, unter Vorlage des BFD-Ausweises vergünstigte Monatskarten zu erhalten.

Versicherung:
Ein BFD ist ein sozialversicherungspflichtiges Verhältnis, das bedeutet, dass Sie in dieser Zeit kranken-/pflege-/renten- und unfallversichert sind. Die gesamten Beiträge werden von der Einsatzstelle übernommen. Nach zwölf Monaten BFD ergibt sich ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I.

Begleitung:
Die Einsatzstellen sind für die fachliche Anleitung zuständig und übernehmen die im Einsatz unmittelbar notwendige Unterstützung und Anleitung der Freiwilligen. Daneben stehen Ihnen die Bildungsreferent*innen der ijgd stets als Ansprechpartner*innen zur Verfügung.

Bildungstage:
Freiwillige, die älter als 27 Jahre sind, müssen laut Bundesfreiwilligendienstgesetz an einem Bildungstag im Monat teilnehmen. Die Teilnahme ist verpflichtend. Die Einsatzstelle stellt Sie für die Bildungstage frei. Zur Vereinbarkeit von Familie und Bundesfreiwilligendienst organisieren wir in der Regel eintägige Bildungsveranstaltungen.

Bewerbung & Kontakt